Betreff
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Erweiterung Wohnpark Habichtsbach"
Vorlage
122/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach ist im Herbst vergangenen Jahres im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt worden. Über die von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken hat der Rat in seiner Sitzung am 23.04.2015 beraten und im Rahmen eines Abwägungsprozesses entschieden (vgl. Vorlage 035/2015 sowie Protokolle des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.03.2015 – TOP 9 – und Rat vom 23.04.2015 – TOP 7).

 

Im Verlauf der Planerarbeitung haben sich 2 Themenbereiche heraus kristallisiert, die einer besonderen Überprüfung bedurften, und zwar

  • Gestaltung des Grabens A (Kanal, offenes Gewässer)
  • verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes (Anschluss an Habichtsbach I oder Abbindung und ausschließliche Zufahrtsmöglichkeit über die Schützenstraße)

 

Hinsichtlich des Grabens A sind die notwendigen planerischen Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse politisch beraten worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Graben A als Gewässer mit einem Gewässerrandstreifen erhalten werden kann und entsprechend in dem Bebauungsplanentwurf zeichnerisch dargestellt und in der Begründung zum Plan zum Thema „wasserwirtschaftliche Belange“ aufgenommen wird.

 

Zur Frage der Erschließung hat der Rat im Rahmen eines Abwägungsvorganges zur vorgetragenen Anregung B 1 (Ziff. 2) unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Verkehrslärmberechnung des Büros uppenkamp und partner beschlossen, eine Anbindung des neuen Baugebietes an das Straßennetz des bestehenden Baugebietes zuzulassen, wobei die Durchfahrt für Schwerlastverkehr unterbunden werden und ein Hinweis auf passive Schallschutzmaßnahmen im neuen Baugebiet erfolgen sollte.

 

Im Zuge der sich anschließenden öffentlichen Diskussion dieses Themas wurde aus Gründen der Rechtssicherheit gutachterlich untersucht, welche verkehrsmengen- und lärmmäßigen Auswirkungen eine derartige Anbindung verursacht. Aus diesem Grund hat das Büro Dorsch International Consultants GmbH eine Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes vorgenommen und verschiedene Varianten berechnet. Auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse hat der Lärmgutachter die jeweiligen Auswirkungen für das bestehende und das neue Baugebiet ermittelt.

 

In der Anlage 1 übersende ich Ihnen die Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes Havixbeck mit ergänzender Untersuchung des Planfalles 1 a (Stand Oktober 2015). Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die sog. Osttangente wegen fehlender Finanzierbarkeit kurz- und mittelfristig nicht gebaut werden kann. Auf dieser Grundlage sind 3 Varianten gerechnet worden, und zwar die Variante 1 mit einer Durchfahrtsmöglichkeit zwischen beiden Baugebieten im Rahmen einer Zone 30, die Variante 2 mit einer Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge und die Variante 3 mit einer Sperrung im Bereich des zukünftigen Mischgebietes.

Die jeweiligen Zunahmen bzw. Verringerungen der Verkehrsbelastung ist für die Baugebiete Habichtsbach und das umgebende Straßennetz im Einzelnen ermittelt und detailliert im anliegenden Gutachten dargestellt.

 

Auf der Basis dieses Gutachtens wurde durch das Büro uppenkamp und partner die mit den einzelnen Varianten verbundene Lärmentwicklung untersucht. Das Kurzgutachten vom 12.11.2015  füge ich Ihnen als Anlage 2 dieser Vorlage bei (Herr Wenzel vom Büro uppenkamp und partner wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses anwesend sein, um Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten).

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass durch die Schaffung einer Durchfahrtsmöglichkeit zwischen Alt- und Neubebauung trotz Ausschluss des Schwerlastverkehrs eine durch Lärm bedingte Belastung entsteht, die sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 überschreiten. Sollte diese Variante 1 zur Ausführung kommen, müssten Festsetzungen von passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan für die Erweiterung erfolgen. Darüber hinaus müssten Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen geprüft werden, und zwar sowohl im Altbestand als auch durch geeignete Maßnahmen im Bereich der Neubebauung. Bauliche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang im Bereich der Haupterschließungsstraße im Altbestand nicht ausgeschlossen.

 

Da mit einer Realisierung der Osttangente zeitnah nicht gerechnet werden kann, empfehle ich Ihnen auf der Grundlage der jetzt vorliegenden aktualisierten Gutachten und insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit, von einer Verbindung der Baugebiete für den Kraftfahrzeugverkehr abzusehen und lediglich eine Notzufahrt zu schaffen. Das Nutzen der Verbindung für Fahrräder und Fußgänger ist dabei gewährleistet.

 

Sollten Sie dieser Empfehlung folgen, wäre eine erneute Beschlussfassung über die Anregung B 1 (Anlage 3) zu Ziff. 2 erforderlich.

 

Hierzu empfehle ich Ihnen folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge.

 

Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.

Zur Sitzung des Gemeinderates soll nach auf der Basis der bis dahin gefassten Ausschussempfehlungen die Plangrundlage überarbeitet vorgelegt werden.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ unter Berücksichtigung des zu der Anregung B 1 gefassten Einzelbeschlusses mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Dieser Beschluss bezieht sich auf die in der Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellte und dem Ratsprotokoll als Anlage beigefügte Planfassung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller