Betreff
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Ortskern" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
121/2015
Aktenzeichen
II 622-21/51
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Eigentümer der Flurstücke 1022, 1027 und 1055 möchte sein Grundstück entlang des nördlichen Verbindungsweges zwischen Hauptstraße und Blickallee bebauen. Die Architektin des Bauherrn hat die vorgesehene Planung bereits im Gestaltungsbeirat vorgestellt.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Ortskern“ setzt beidseitig der lediglich 5 m breiten Wegetrasse zwischen Hauptstraße und Blickallee eine Baulinie fest, wobei beidseitig die Errichtung von 2 Vollgeschossen zulässig ist.

 

Zur Vermeidung einer zu starken räumlichen Einengung dieser Wegeverbindung wurde vom Gestaltungsbeirat empfohlen, die Baulinie um 2 m westlich zu verschieben, um damit eine Wegetrasse von 7 m zu erhalten.

 

Der Antragsteller ist mit einer entsprechenden Verschiebung des  Baukörpers einverstanden und hat daher einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt, der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Durch die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ortskern“ werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die begehrte Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ist der Änderungsplan gem. § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

·         Verschiebung der Baulinie im Bereich der Flurstücke 1022, 1027 und 1055  um 2 m in westlicher Richtung

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 121/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Die Planänderungskosten werden vom Antragsteller getragen.

 

 

 

Klaus Gromöller