Betreff
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
117/2015
Aktenzeichen
I 627-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

In der Gemeinde Havixbeck wurde seit den sechziger Jahren die Neugestaltung von Baugebieten durch Bodenordnungsverfahren geregelt.

 

In den letzten 10 Jahren wurden keine neuen Verfahren mehr durchgeführt. Die letzte Sitzung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Havixbeck fand im Juli 2005 statt. Die Mitglieder waren bis 2009 im Amt.

 

Nach den Kommunalwahlen im Jahre 2009 und 2014 wurde kein neuer Umlegungsausschuss gebildet.

 

Da jedoch ein Teilverfahren (Hohenholte, Teil VI) aus den siebziger Jahren  (der Ortskern von Hohenholte wurde seinerzeit in 8 Teilumlegungsgebiete unterteilt) noch nicht zum Abschluss gebracht wurde und dieses nunmehr auf Wunsch einzelner Umlegungsbeteiligten und auch der Gemeinde seinen Abschluss finden sollte, schlage ich vor, wieder einen Umlegungsausschuss zu bilden.

 

Alle übrigen Verfahren sind abgeschlossen. In der Gemeinde Havixbeck wurden in der Vergangenheit alle bodenordnenden Maßnahmen durch Umlegung geregelt. 

 

Der Umlegungsausschuss hat die Aufgabe, zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

 

Der Umlegungsausschuss entscheidet nach BauGB eigenständig über die  Durchführung des Verfahrens.

 

Die damaligen Mitglieder des Umlegungsausschusses (Herr Kreisrechtsdirektor a.D. Hans Vogel, Herr Kreisvermessungsdirektor a.D. Volker Hannen und Herr  Kreisvermessungsdirektor a.D. Manfred Dicke) können diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben.

 

Gemäß der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch sind folgende Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen:

 

1.

der Vorsitzende, dieser muss die Befähigung zum Richteramt oder zum     höheren Verwaltungsdienst besitzen,

 

2.

ein Mitglied, das die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen muss,

 

3.

ein Mitglied, als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten.

 

Zusätzlich zu den v.g. Mitgliedern des Umlegungsausschusses müssen zwei Mitglieder dem Rat der Gemeinde angehören.

 

Für den Vorsitz des Umlegungsausschusses konnte die Verwaltung Herrn Hermann Josef Israel aus Coesfeld gewinnen, als weitere Mitglieder Herrn Kreisobervermessungsrat Stefan Bösken von der Kreisverwaltung in Coesfeld und Herrn Dipl.-Ing. Guido Roters vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Kreis Coesfeld. 

 

Diese Herren erfüllen die v.g. Voraussetzungen und sind bereit, im Umlegungsausschuss der Gemeinde Havixbeck zu arbeiten.

 

Ich schlage die Wahl der vorgenannten Personen vor.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Wahl der nachfolgend genannten Personen als Mitglieder des Umlegungsausschusses:

1. Hermann Josef Israel, Vorsitzender
2. Kreisobervermessungsrat Stefan Bösken
3. Dipl.-Ing. Guido Roters


Der Rat bestellt weiterhin aus seiner Mitte zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses

 

1.

2.

 

Die Mitglieder werden bis Ende der laufenden Wahlperiode gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                    nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine