Betreff
Beratung über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für Planungsleistungen
Vorlage
066/2010
Aktenzeichen
I 912-13/10 / IV.2
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2010, TOP 6, ausführlich über die Erschließungssituation im Baugebiet „Am Stopfer“, 2. Bauabschnitt, beraten und beschlossen, dass die Planung für den Straßenendausbau vorgenommen werden soll.

 

Auch an dieser Stelle sei nochmals auf die besondere Verantwortung hingewiesen, in Zeiten der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der bundesdeutschen Geschichte mit den hiervon insbesondere betroffenen Haushaltsjahren 2010 und 2011 aus den hier gegenständlichen Planungsmaßnahmen nicht vorzeitige Kosten auslösende Baumaßnahmen abzuleiten.

Gleichwohl hat der Rat der Verwaltung aufgegeben, einen Deckungsvorschlag für die Planungskosten zu unterbreiten.

 

Gemäß dem Beratungsergebnis im Gemeinderat wird daher wegen der für die Planungsmaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 24.000 € vorgeschlagen, hierfür in entsprechender Höhe eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu beschließen.

Die Deckung der Mittelbereitstellung kann aus Mehreinnahmen erfolgen, die im Produkt  0107 – Grundstücksmanagement, Seite 279 des Haushalts 2010, aus Einzahlungen für die Veräußerung von Sachanlagen (Verkauf von Grundstücken) zur Verfügung stehen.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 24.000 € im Produkt 1201 – Verkehrsflächen & -anlagen für erste Planungsmaßnahmen für  den Straßenendausbau im Baugebiet „Am Stopfer“ zu genehmigen.

Die Deckung der Mittelbereitstellung erfolgt aus Mehreinnahmen im Produkt  0107 – Grundstücksmanagement, Seite 279 des Haushalts 2010, aus Einzahlungen für die Veräußerung von Sachanlagen (Verkauf von Grundstücken).

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Unmittelbare Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich hat die Mittelbereitstellung nicht.

Erst nach Abschluss der Endausbaumaßnahmen im Baugebiet werden Straßen, Wege und Plätze langfristig abgeschrieben und analog dazu die als Sonderposten geführten, eingezahlten Erschließungsbeiträge aufgelöst, so dass „nur“ die voraussichtlich anfallende Differenz zwischen dem Abschreibungsaufwand und dem Ertrag aus der Sonderpostenauflösung als eine Belastung des Ergebnishaushaltes und damit für den Haushaltsausgleich eintreten wird.

Unmittelbare Auswirkungen werden jedoch auf die liquiden Mittel eintreten, sowie ggfls. aufgrund einer zur Finanzierung erforderlichen Kreditaufnahme.