Betreff
Beratung zur interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion vom 15.05.2010
Vorlage
065/2010
Aktenzeichen
I 021 - 24
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Nutzung von Möglichkeiten der  interkommunalen Zusammenarbeit, die im anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2010 aufgegriffen wird,  war bekanntlich bereits in Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05. und des Rates am 27.05.2010 Beratungsgegenstand.

 

Interkommunale Zusammenarbeit kann und soll mit durchaus auch unterschiedlichen Partnergemeinden möglich sein und versucht werden umzusetzen. Eine Beschränkung der interkommunalen Zusammenarbeit auf eine bestimmte Partnergemeinde ist der angestrebten Zielsetzung nicht dienlich.

 

Interkommunale Zusammenarbeit setzt gleiche Interessenslagen und gleichgeartete Aufgaben voraus, die gemeinsam besser und z.B. auch kostengünstiger gelöst werden könnten.

Zu beachten ist dabei unter anderem auch,  dass zum Beispiel für die gleiche Aufgabe in unterschiedlichen Kommunen auch unterschiedliche Anforderungen und Zwänge für die Aufgabenbewältigung bestehen.

Auch ist zu bedenken, dass ggfls. Kompetenzen und Einflussnahmemöglichkeiten abgegeben werden müssen.

Weitere vielschichtige Einzelheiten müssen im Einzelfall erörtert und abgeklärt werden.

Es geht prinzipiell nicht um das ob einer interkommunalen Zusammenarbeit, sondern um die in Betracht zu ziehende Aufgabe oder das Aufgabengebiet und das wie.

Der kürzlich gefasste Ratsbeschluss lässt den eindeutigen Willen des Rates erkennen, die interkommunale Zusammenarbeit für eine effiziente Aufgabenerledigung dort wo nützlich und möglich auszubauen.

 

Ständige Kontakte der Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden, wiederkehrende Arbeitstreffen der Fachbereichsleiter im Kreis  und auch auf Sachbearbeiterebene werden immer wieder genutzt, um gemeindeübergreifende Aufgabenlösungen zu finden.

 

Der einstimmige Ratsbeschluss vom 27.05.2010 zur interkommunalen Zusammenarbeit  benötigt keine Ergänzung.

Über Ergebnisse auf der Grundlage des Ratsbeschlusses wird der Bürgermeister zeitnah informieren.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, den in der Sitzung des Rates am 27.05.2010 gefassten Beschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit nicht zu verändern.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Von einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit werden positive finanzielle Auswirkungen erwartet.