2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der
Graben A beginnt hinter den
Wohngrundstücken Gartenstraße/ Kolpingstraße und verläuft in östlicher Richtung
entlang der Wohnbebauung und anschließend quer durch das Gewerbegebiet
Hohenholter Str. und mündet dann im neugebauten Regenrückhaltebecken.
Am
Auslauf des Regenrückhaltebeckens erfolgt eine Drosselung der Abflussmenge,
insbesondere bei Starkregenereignissen. Der Graben A verläuft weiter entlang
der K 51 und mündet hinter der Kläranlage in den Hemkerbach.
Über
mehrere Einleitungsstellen (RÜ I, RÜ III, RÜ IV) wird das Niederschlagswasser
aus der Mischkanalisation des Ortskerns, der Baugebiete "Auf dem
Blick", "Hangwerfeld", "Südost" und der
Regenwasserkanalisation "Pater-Hardt-Straße" und des Neubaugebiets
"Am Habichtsbach" sowie aus dem Gewerbegebiet Hohenholter Straße in
den Graben A bzw. in das Regenrückhaltebecken eingeleitet.
Aufgrund
der hydraulischen Überlastung des Grabens A hätte an jeder Einleitungsstelle
eine Regenrückhalteanlage gebaut werden müssen. Da dies aus Platzgründen jedoch
nicht möglich war, wurde das erforderliche Rückhaltevolumen durch die
Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Gewerbegebiet Hohenholter Str.
geschaffen. Das Rückhaltebecken wurde so bemessen, dass auch zukünftige
Baugebietserweiterungen berücksichtigt worden
sind.
Durch
die ungedrosselten Einleitungen in den Graben A direkt am Beginn des Grabens A
und im weiteren Verlauf am Hangwerweg dient der Graben vorrangig als offener
Zuleitungskanal zum Regenrückhaltebecken. Es liegt daher im besonderen
Interesse der Gemeinde Havixbeck, dass eine schadlose Ableitung des Regenwassers
sichergestellt wird. Im Rahmen der Überwachung der Abwasseranlagen finden
häufigere Kontrollen der Einleitungsstellen, insbesondere nach größeren
Regenereignissen statt, da durch Ablagerungen und Verschmutzungen die ordnungsgemäße
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden kann.
Nach
Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld und dem Wasser-
und Bodenverband Havixbeck - Roxel wird eine Übertragung der Unterhaltspflicht
für den Graben A in dem vorgenannten Abschnitt auf die Gemeinde Havixbeck aus
Gründen der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität befürwortet. Somit können alle
notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen unmittelbar von der Gemeinde veranlasst
werden. Der Vereinbarungsentwurf zur Übernahme der Unterhaltungspflicht ist als
Anlage beigefügt.
1. Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Havixbeck - Roxel zur Übernahme
der Gewässerunterhaltungspflicht für den Graben A für den Abschnitt vom Beginn des Grabens A
bis zum Auslauf des Regenrückhaltebeckens
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Gemeinde Havixbeck wird im Rahmen der jährlichen Beitragsveranlagung vom Wasser- und Bodenverband zur Erstattung der Kosten für die Gewässerunterhaltung herangezogen.
Durch die Übertragung der Unterhaltungsaufgaben auf die Gemeinde Havixbeck verringert sich der Aufwand für den Wasser- und Bodenverband und somit anteilig auch die Beitragshöhe.
Der Unterhaltungsaufwand ist den Kosten der Abwasserbeseitigung zuzuordnen und über Gebühreneinnahmen zu decken.
Die Höhe der bisherigen Aufwendungen wird vom Wasser- und Bodenverband noch ermittelt.
Klaus Gromöller