Betreff
Beratung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur zukünftigen Regelung der Unterhaltung des neu gebauten Regenrückhaltebeckens am Graben A.
Vorlage
060/2010
Aktenzeichen
IV.3
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Graben A beginnt  hinter den Wohngrundstücken Gartenstraße/ Kolpingstraße und verläuft in östlicher Richtung entlang der Wohnbebauung und anschließend quer durch das Gewerbegebiet Hohenholter Str. und mündet dann im neugebauten Regenrückhaltebecken.

Am Auslauf des Regenrückhaltebeckens erfolgt eine Drosselung der Abflussmenge, insbesondere bei Starkregenereignissen. Der Graben A verläuft weiter entlang der K 51 und mündet hinter der Kläranlage in den Hemkerbach. 

 

Über mehrere Einleitungsstellen (RÜ I, RÜ III, RÜ IV) wird das Niederschlagswasser aus der Mischkanalisation des Ortskerns, der Baugebiete "Auf dem Blick", "Hangwerfeld", "Südost" und der Regenwasserkanalisation "Pater-Hardt-Straße" und des Neubaugebiets "Am Habichtsbach" sowie aus dem Gewerbegebiet Hohenholter Straße in den Graben A bzw. in das Regenrückhaltebecken eingeleitet.

 

Aufgrund der hydraulischen Überlastung des Grabens A hätte an jeder Einleitungsstelle eine Regenrückhalteanlage gebaut werden müssen. Da dies aus Platzgründen jedoch nicht möglich war, wurde das erforderliche Rückhaltevolumen durch die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Gewerbegebiet Hohenholter Str. geschaffen. Das Rückhaltebecken wurde so bemessen, dass auch zukünftige Baugebietserweiterungen  berücksichtigt worden sind.

 

Durch die ungedrosselten Einleitungen in den Graben A direkt am Beginn des Grabens A und im weiteren Verlauf am Hangwerweg dient der Graben vorrangig als offener Zuleitungskanal zum Regenrückhaltebecken. Es liegt daher im besonderen Interesse der Gemeinde Havixbeck, dass eine schadlose Ableitung des Regenwassers sichergestellt wird. Im Rahmen der Überwachung der Abwasseranlagen finden häufigere Kontrollen der Einleitungsstellen, insbesondere nach größeren Regenereignissen statt, da durch Ablagerungen und Verschmutzungen die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden kann.

 

Nach Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld und dem Wasser- und Bodenverband Havixbeck - Roxel wird eine Übertragung der Unterhaltspflicht für den Graben A in dem vorgenannten Abschnitt auf die Gemeinde Havixbeck aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität befürwortet. Somit können alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen unmittelbar von der Gemeinde veranlasst werden. Der Vereinbarungsentwurf zur Übernahme der Unterhaltungspflicht ist als Anlage beigefügt.

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Havixbeck - Roxel zur Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht für den Graben A  für den Abschnitt vom Beginn des Grabens A bis zum Auslauf des Regenrückhaltebeckens 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Gemeinde Havixbeck wird im Rahmen der jährlichen Beitragsveranlagung vom Wasser- und Bodenverband zur Erstattung der Kosten für die Gewässerunterhaltung herangezogen.

Durch die Übertragung der Unterhaltungsaufgaben auf die Gemeinde Havixbeck verringert sich der Aufwand für den Wasser- und Bodenverband und somit anteilig auch die Beitragshöhe.

 

Der Unterhaltungsaufwand ist den Kosten der Abwasserbeseitigung zuzuordnen und über Gebühreneinnahmen zu decken.

Die Höhe der bisherigen Aufwendungen wird vom Wasser- und Bodenverband noch ermittelt.

 

 

 

 

Klaus Gromöller