Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Flothfeld VIII" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
112/2015
Aktenzeichen
II 622-21/53
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen, die in der Zeit vom  23.10.2014 bis 23.11.2014 vorgenommen wurde.

 

Während des Auslegungszeitraumes ist seitens der betroffenen Öffentlichkeit eine Stellungnahme eingegangen, die im Nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen ist.

 

Aufgrund des anliegenden Abwägungsergebnisses wurde der Entwurf des Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ überarbeitet. Der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügte überarbeitete Planentwurf ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller