Betreff
Straßensanierungsprogramm 2016
Vorlage
107/2015
Aktenzeichen
III/4
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aus haushaltstechnischen Gründen konnten im Jahr 2015 folgende Maßnahmen nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt werden:

 

-       Nr. 3 : Straßeneinläufe,Grabenunterhaltung (teilweise durchgeführt)

-       Nr. 4 : Fahrbahnmarkierung u. Beschilderung

-       Nr. 5 : Reinigung von Plätzen , Containerstandorten

-       Nr. 7 : Gehweginstandsetzung (teilweise durchgeführt)

-       Nr. 10: Erneuerung der Bepflanzung

 

Folgende Maßnahmen sind durchgeführt worden bzw. stehen vor der Ausführung:

 

-       Nr. 1 : Verkehrssicherung der Straßen, Wege, Plätze

-       Nr. 2 : Verkehrssicherung an Bahnübergängen

-       Nr. 9 : Instandsetzung der Herkentruper Straße

-       Nr. 11: Sanierung der schadhaften Baumscheiben im Ortskern

 

Als wesentliche Maßnahmen im Jahr 2016 werden zwei Asphaltarbeiten durchgeführt. Zum einem soll die ehemalige K51 (Nr.8) saniert werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine stark frequentierte Ortszufahrt mit Buslinienverkehr, die im Zuge der Verkehrssicherungspflicht instandgesetzt werden sollte. Die Sanierung erfolgt hier überwiegend im Heißeinbau nach vorangegangenen Nebenarbeiten.

Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten werden die Ersatzpflanzungen an der ehemaligen K51, siehe Verwaltungsvorlage 124/2014 vorgenommen werden.

 

Zum anderen sollen Asphaltmaßnahmen im Gewerbegebiet Hohenholter Straße II erfolgen.

 

Die restlichen Mittel werden entsprechend dem Maßnahmenkatalog aus dem Jahr 2015 weiter verwendet. 

 

Perspektivisch wird es in den Folgejahren erforderlich sein, weitere Gemeindestraßen zu sanieren. Wie z.B. die Kolpingstraße (Danziger Platz bis Hangwerweg) und Gennericher Straße (L550 bis Einfahrt Stapeler Straße).

Des Weiteren wird wie jedes Jahr die Gehweginstandsetzung weiter vorangetrieben werden.

 

Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm 2016 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die finanziellen Mittel in Höhe von 300.000,00 € werden zum einen aus der Rückstellung der nicht verausgabten Mittel aus 2015 und zum anderen aus den im Haushaltsplan 2016 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Für die nicht verausgabten Mittel wird aufgrund der späten Rechtskraft des Haushalts 2015 eine Rückstellung in Höhe von 90.000,00 € gebildet. Die Mittel können dann sofort in 2016 verwendet werden. Sie belasten den Haushalt 2016 nicht.

Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs 2016 werden darüber hinaus Mittel in Höhe von 210.000,00 € benötigt.

Insgesamt werden zur Unterhaltung des Straßennetzes 300.000,00 € benötigt. Diese werden im Haushaltsplan 2016 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, bereitgestellt. 

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für den Werterhalt gemeindeeigener Verkehrsanlagen.