Betreff
Abfallgebühren 2016
Vorlage
106/2015
Aktenzeichen
FB II/ 867-02/8
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen*
  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

*Hinweis:
Ab dem Jahr 2016 werden die Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen unter Punkt 4. der Gebührenkalkulation gesondert ausgewiesen. Bislang wurden diese Erlöse direkt von den Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises abgezogen.

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2016 gegenüber Kalkulation 2015:

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2016

2015

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

385.400 €

390.800 €

-5.400 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

475.382 €

384.577 €

90.805 €

 

*Hinweis: Die Erlöse wurden bislang direkt von den Ausgabepositionen abgezogen; ab 2016 werden diese unter Punkt 4. der Kalkulation extra ausgewiesen.

 

 

 

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

80.734 €

77.966 €

2.768 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

49.241 €

43.712 €

5.529 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

990.757 €

897.055 €

93.702 €

4.

abzüglich Erlöse*

95.568 €

*

 

5.

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

22.855 €

46.419 €

-23.564 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

872.334 €

850.636 €

21.698 €

 

 

1.   Begründung der Kostenveränderungen:

·         Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)
Die einzelnen Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und Tonnage  sowie für den Wertstoffhof werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Da keine erhebliche Steigerungen von Gefäßen zu erwarten sind, wurden die Unternehmerkosten für die Tonnenentleerungen fast nicht verändert, sondern der Entwicklung in 2015 zufolge, leicht reduziert. Ebenfalls führt das Ausschreibungsergebnis für das Schadstoffmobil zur geringen Reduzierung der Unternehmervergütung.
Die Unternehmerkosten werden daher in ausgewiesener Höhe kalkuliert.

·         Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)                                                    
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2016 die Gebührensätze nicht zu erhöhen. Die Gebühr für Bioabfall wird voraussichtlich um 1 € / Tonne auf 65,00 € gesenkt.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4. gesondert ausgewiesener Erlöse errechnet sich eine leichte Reduzierung der Entsorgungs- und Verwertungskosten in Höhe von:
Unterschiedsbetrag z. Punkt 2.2 von 90.805 € abzüglich Erlöse Punkt 4. von 95.568 € = Reduzierung von 4.763 €.

·         Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)                                            
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 19/2014. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Der Stundenumfang für die Bauhofmitarbeiter sowie für die Fahrzeug- und Gerätekosten wurden den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Es errechnet sich daher eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in der ausgewiesenen Höhe.


·         Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)                                            
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine Erhöhung der kalkulatorischen AfA aller vier Anlagen.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich eine Erhöhung der AfA und kalkulatorischen Zinsen zum Vorjahr.


·         Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)                                                    
Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof wurden weder in 2015 vorgenommen noch werden diese in 2016 beabsichtigt.


·         Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2014 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)                             
In Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum und dem Wirtschaftsprüfer wurde eine andere Art der Betriebsabrechnung gewählt. Bislang wurden die Erträge und Aufwendungen des Abrechnungsjahres gegenübergestellt und der so ermittelte Über- bzw. Unterdeckungsbetrag im Kalkulationsjahr verrechnet.

Nunmehr werden die Aufwendungen des Abrechnungsjahres um zusätzliche Erträge bereinigt. Die so errechneten Nettoaufwendungen werden den ansatzfähigen Gesamtkosten des Abrechnungsjahres gegenübergestellt. Durch den Bezug zu den kalkulierten Kosten werden auch die Gebühren miteinbezogen, da nach dem KAG die Gebühren die Kosten decken sollen. Nur geringfügige Abweichungen sind erlaubt.

Es errechnet sich nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge eine Überdeckung aus dem Abrechnungsjahr 2014 i.H.v. 22.854,39 €. Dieser Betrag wird in einer Summe entsprechend der Bestimmungen des KAG gebührenmindernd in 2016 angesetzt und ist in der Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt.
Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2013, welches in der Kalkulation 2015 berücksichtigt wurde doppelt so hoch ausgefallen war, ermittelt sich nunmehr der Unterschiedsbetrag in der ausgewiesenen Höhe.     


2.   Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der Gebührenkalkulation):
Der Betrag für die Grundgebühr der Restmüll- bzw. Biogefäße wird nicht verändert. Lediglich der Betrag für die Papiergefäße wird auf 0,-- € festgesetzt. Mit dieser Grundgebühr werden Beträge für z.B. Abfallberatung, Änderungsdienste, Gefäßbereitstellungen, Schadstoffsammlungen, Papierkorbentleerungen, fixe Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Da die Papiertonne nur in einer Tonnengröße angeboten wird, erübrigt sich die Staffelung bei diesem Gefäß in eine Grund- und eine literabhängige Gebühr.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Dieser Betrag wird nicht überschritten.

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.

·         Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die Kalkulation 2016 übernommen.

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.


Im Einzelnen:
0,035 € für Restmüll,
0,016 € für Biomüll und
0,007 € für Papiermüll.




 

 




·         Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5 Gebührenkalkulation)

Restmüll

Gefäß

Gebühr

Gebühr 2015

Differenz z. Vorjahr

60 l

113,40 €

108,72 €

4,68 €

80 l

131,64 €

125,40 €

6,24 €

120 l

168,00 €

158,64 €

9,36 €

240 l

277,20 €

258,48 €

18,72 €

1.100 l

2.060,76 €

1.889,16 €

171,60 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr

Gebühr 2015

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

74,88 €

78,00 €

-3,12 €

120 mit Filter

80,64 €

83,76 €

-3,12 €

240 oh. Filter

124,80 €

131,04 €

-6,24 €

240 mit Filter

130,68 €

136,92 €

-6,24 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr

Gebühr 2015

Differenz z.
Vorjahr

240 l

20,88 €

20,64 €

0,24 €

 

 

3.   Gesamtbetrachtung:
Die Abfallgebühren für die Restmüll- und Papiergefäße steigen, während die Gebühren für die Biotonnen sinken. Die Steigerungen der Restmüllgebühren liegen insbesondere daran, dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte geringer  ist.
Die Reduzierung der Abfallgebühren für die Biogefäße ist insbesondere auf die voraussichtliche Senkung der Entsorgungsgebühren des Kreises Coesfeld für den Bioabfall und auf eine Anpassung der kalkulierten Abfallmengen zurückzuführen.
Ansonsten wurden die Gebühren entsprechend der kalkulierten Kosten berechnet, was zu einer leichten Erhöhung der Papiertonnengebühr geführt hat.


Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die ausgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2015 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage)

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.