Betreff
Bildung einer Kapitalrücklage für die Netzgesellschaft Havixbeck mbH
Vorlage
107/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Havixbeck mbH hat am 12. Dezember 2013 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

„Zur Vermeidung der Insolvenz soll bei Bedarf durch die Geschäftsführung eine Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. HGB in Höhe von 20.500 € gebildet werden.“

 

Im Haushalt 2014 ist ein entsprechender Ansatz nicht gebildet worden. Daher schlage ich Ihnen vor, für die Umsetzung des vg. Gesellschafterbeschlusses die Mittel als außerplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 82 GO NRW bereitzustellen.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 20.500 € für die Netzgesellschaft Havixbeck mbH.

Die für die Rücklagenbildung benötigten Mittel werden als außerplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 82 GO NRW bereitgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                     ja     

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Bildung der Kapitalrücklage stellt eine investive Auszahlung dar, die das Jahresergebnis 2014 nicht beeinflusst, sich allerdings negativ auf die Liquidität auswirkt.