Betreff
Benennung eines Beiratsmitgliedes im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und - beförderung vom 08.06.2009
Vorlage
087/2014
Aktenzeichen
867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Der § 4 Nr. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 08.06.2009 (s. Anlage) über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung sieht vor, dass die beteiligten Kommunen (= alle kreisangehörigen Städte und Gemeinde des Kreises Coesfeld) einen Beirat bilden, der die Stadt Lüdinghausen bei Erreichung der Zielsetzung (= ordnungsgemäße Sammlung und Beförderung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle) unterstützen soll. Jede beteiligte Kommune entsendet jeweils zwei Vertreter in den Beirat. In § 4 Nr. 2 der Vereinbarung ist konkret aufgeführt, welche Entscheidungen der Zustimmung des Beirates bedürfen. Insofern haben die Beiratsmitglieder Stimmrecht für die Gemeinde Havixbeck.

Die Vereinbarung ist bereits aus dem Jahr 2009. Aufgrund dieser Vereinbarung wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt und ein Vertrag über Sammlung und Transport von Rest-, Bio- und Papierabfall vom 01.01.2011 bis 31.12.2018 abgeschlossen.

In der Vereinbarung sind keine weiteren Regelungen bezüglich persönlicher Voraussetzungen der Beiratsmitglieder getroffen worden. Bislang war RM Herr Robert Tünsmann als Vertreter und RM Herr Klaus-Gerd Greiff als Stellvertreter vom Rat benannt worden.

 

Ich schlage vor, wie bisher einen Vertreter bzw. Stellvertreter aus den Mitgliedern des Gemeinderates zu benennen. Der weitere Sitz wird unter Anwendung des § 113 GO NW verwaltungsseitig besetzt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt für den Beirat, welcher im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung vom 08.06.2009 eingerichtet ist, folgende/n Vertreter/in und Stellvertreter/in mit Stimmrecht:

 

Vertreter/in                                       Stellvertreter/in

 

                                                                             

 

 

Der zweite Sitz im Beirat wird nach § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO  NRW) vom Bürgermeister oder von einer/einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde Havixbeck besetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

Finanzielle Auswirkungen

keine