Betreff
Beratung über den Antrag des Fördervereins der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. auf Förderung einer Nestschaukel
Vorlage
053/2010
Aktenzeichen
III/9
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Siehe Antrag des Fördervereins der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. vom 4. 5.2010.

 

Mit Schreiben vom 1.9.2009 hatte die Leiterin der Grundschule, Frau Sommer, mitgeteilt, dass der Förderverein beabsichtige, auf dem Schulgelände eine Vogelnestschaukel für den 1. Jahrgang anzuschaffen.

Weiterhin wurde mit Schreiben vom 9.11.2009 im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Haushalt 2010 seitens der Schulleitung eine Bereitstellung von Mitteln für den Unterbau einer Vogelnestschaukel angemeldet.

Am 4. 1. 2010 ist der Antrag des Fördervereins vom 9. 12. 2009 beim Bürgermeister eingegangen.

Ich habe dem Förderverein mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Frist für die Einreichung von Anträgen – 15.9. eines Jahres – eine Einbeziehung in die Haushaltsberatungen 2010 nicht mehr erfolgen könne. Gleichzeitig habe ich bei der Leiterin der Grundschule um Verständnis gebeten, dass in Folge der schwierigen Haushaltslage, insbesondere aufgrund der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der bundesdeutschen Geschichte der letzten 60 Jahre, Mittel für wünschenswerte, aber nicht zwingend notwendige freiwillige Maßnahmen in den Haushalt 2010 nicht eingestellt werden können.

 

Der Haushalt für 2010 ist inzwischen rechtsverbindlich.

 

Das Engagement des Fördervereins der Baumberge-Grundschule ist besonders lobenswert und stellt eine große Bereicherung für die Kinder unserer Gemeinde dar. Da es sich aber um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, ist die gesamte finanzielle Situation auch im Blick auf andere wünschenswerte Leistung im Auge zu behalten. Aus diesem Grund ist bei den Haushaltsplanberatungen 2011 zu überlegen und zu entscheiden, ob ein finanzieller Spielraum besteht, um dem Förderverein mit einem Zuschuss die Aufstellung der Vogelnestschaukel zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang sind auch die Folgekosten (Unterhaltung, Wartung ggfls. Instandsetzung) nicht außer Betracht zu lassen.

 

Aus versicherungsrechtlichen Gründen kann der Bauhof den Untergrund nicht herstellen oder die Schaukel fachgerecht aufstellen. 

1.    Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, in diesem Haushaltsjahr keinen Zuschuss zur Anschaffung einer Nestschaukel zu gewähren.

Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 soll über diesen Antrag erneut beraten  und entschieden werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Zuschuss muss beim Produkt 0301 veranschlagt werden.

 

In Vertretung

 

 

Pott

Beigeordneter

 

Anlagen