Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Einzahlungen der Gemeinde Havixbeck in einen Pensionsfonds
Vorlage
051/2010
Aktenzeichen
PA -
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anl. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.02.2010

 

Zur Entlastung der gemeindlichen Liquidität für künftige Pensionslasten hat die Gemeinde Havixbeck gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Pensionsfond bei den kommunalen Versorgungskassen die gesetzlich geforderten Mindestbeträge bis zum Jahr 2008 eingezahlt.

Die Einzahlungen haben zu einem Kapitalstock per 31.12.2009 von 74.269,39 € geführt.

Zur Einzahlung höherer Beträge als gesetzlich gefordert, war die Gemeinde Havixbeck in der Vergangenheit aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage.

Mit der Einführung des NKF im Jahr 2009 und der aufgrund dieses Gesetzes verbundenen Ausweisung einer Pensionsrückstellung in der Eröffnungsbilanz wurde die Einzahlungsverpflichtung in den Pensionsfond abgeschafft.

Wegen der nun eingetretenen Freiwilligkeit und des lediglich formal ausgeglichenen Haushalts 2009 ist auf eine Einzahlung in den Pensionsfond im Jahr 2009 verzichtet worden.

 

Der Haushalt 2010 ist sogar unausgeglichen und unterliegt deshalb der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Dem zufolge soll auch im Jahr 2010 auf eine freiwillige Einzahlung erneut verzichtet werden. Die veranschlagten Mittel sind für eine evtl. erforderliche Aufstockung der Pensionsrückstellung vorgesehen.

 

Eine freiwillige Weiterführung von Einzahlungen in den Pensionsfond kann nur in Betracht gezogen werden, wenn dies aus Mitteln eines ausgeglichenen Gemeindehaushalts geschehen kann.

 

Eventuell bei Maßnahmen des Haushalts eintretende Einsparungen für eine Kapitalbildung zu nutzen, ist nicht möglich bzw. unzulässig, so lange und soweit für Investitionen Kredite aufgenommen werden müssen bzw. zur Liquiditätssicherung aufgrund eines unausgeglichenen Haushaltes.

In der derzeitigen Haushaltssituation müssen Mitteleinsparungen für Minderauszahlungen zur Verminderung von Haushaltsdefiziten genutzt werden.

 

Von den derzeit beschäftigen Beamtinnen und Beamten bei der Gemeinde Havixbeck werden folgende Pensionseintritte erwartet:

2015

1

2023

2

2024

3

2025

1

2029

3

2032

1

2035

1

2038

1

2040

1

Bei dieser Ermittlung wurde das zurzeit gesetzliche Pensionseintrittsalter zu Grunde gelegt.

Abweichungen bei den Pensionsgrundlagen sind vielfältig möglich, aber nicht planbar.  Unberücksichtigt geblieben sind mögliche Pensionseintritte der Wahlbeamten nach Wahlzeitende.

 

Eine mögliche Entwicklung des Versorgungsaufwandes ist von den kommunalen Versorgungskassen für die Gemeinde Havixbeck in verschiedenen Tabellen vom 25.03.2009 (siehe Anlage) aufgezeigt worden. Die aufgestellte Prognose lässt letztendlich keinesfalls einen sicheren Rückschluss auf die künftige Entwicklung der Ausgaben für Pensionslasten zu, die von zu vielen, jetzt noch unbekannten und nicht einschätzbaren Faktoren abhängig sind.

 

Die Erstellung einer mathematischen Prognose unter Berücksichtigung aller Eventualitäten, Bedingungen und Voraussetzungen ist von hier nicht leistbar. Eine solche zu erstellen dürfte selbst für die kommunalen Versorgungskassen ein mehr als schwieriges, wenn nicht gar aussichtloses Unterfangen sein.

 

Eine wirkliche Entlastung der Liquidität für künftige gemeindliche Pensionslasten würde eine massive Anhebung der Einzahlungsbeträge erfordern, welche die gemeindliche Finanzkraft, auch bei einem ausgeglichenen Haushalt, in jeder Hinsicht übersteigen würde.

Die Versäumnisse, die im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung hinsichtlich der Vorsorge für Pensionslasten der Beamten in den vergangenen 50 Jahren entstanden sind, können nicht aufgeholt werden.

 

Für freiwillige und wirkungsvolle Einzahlungen in den Pensionsfond der kommunalen Versorgungskassen sehe ich kurzfristig keine finanziellen Spielräume.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres von einer Wiederaufnahme von Einzahlungen in den Pensionsfond der kommunalen Versorgungskassen abzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Produkt 0101- Verwaltungsführung inkl. Unterstützung der Verwaltungsführung auf Seite 90 des Haushalts 2010 ist in der Zeile 11 für Personalaufwendungen pflichtgemäß ein saldierter Betrag von 9.000 € als Zuführung an die bilanzielle Pensionsrückstellung eingeplant.