Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Der § 5 Abs. 3 der am 30.03.1978/10.04.1978/17.04.1978 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS) zwischen der Stadt Dülmen, der Stadt Haltern am See und der Gemeinde Havixbeck sieht vor, dass die Gemeinde Havixbeck eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in und dessen Stellvertreter/in für den gemeinsamen Volkshochschulausschuss benennt. Diese müssen Mitglieder des Rates sein. In § 5 Abs. 3 ist ferner festgelegt, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder ein/e von ihnen beauftragte/r Vertreter/in an den Sitzungen des VHS-Ausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können.
In der letzten Ratsperiode sind konkret folgende Personen benannt worden:
Mit Stimmrecht:
Vertreterin: Frau Weitkamp CDU / Stellvertreterin: Frau Bäumler-Özkent (SPD).
Beratende Stimme:
Hauptgemeindebeamter (Herr Gromöller) oder ein/e von ihm beauftragte/r Stellvertreter/in
Nunmehr ist auf Vorschlag der Fraktionen die Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit Stimmrecht aus Reihen des Gemeinderates vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt für den Volkshochschulausschuss der Volkshochschule Dülmen – Haltern am See – Havixbeck neben Bürgermeister Gromöller, der mit beratender Stimme teilnimmt, folgende/n Vertreter/in und Stellvertreter/in mit Stimmrecht:
Vertreter/in |
Stellvertreter/in |
….. |
….. |
Finanzielle
Auswirkungen: nein