Betreff
Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für den Volkshochschulausschuss der Volkshochschule Dülmen - Haltern am See - Havixbeck
Vorlage
062/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der § 5 Abs. 3 der am 30.03.1978/10.04.1978/17.04.1978 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS) zwischen der Stadt Dülmen, der Stadt Haltern am See und der Gemeinde Havixbeck sieht vor, dass die Gemeinde Havixbeck eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in und dessen Stellvertreter/in für den gemeinsamen Volkshochschulausschuss benennt. Diese müssen Mitglieder des Rates sein. In § 5 Abs. 3 ist ferner festgelegt, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder ein/e von ihnen beauftragte/r Vertreter/in an den Sitzungen des VHS-Ausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können.

 

In der letzten Ratsperiode sind konkret folgende Personen benannt worden:

 

Mit Stimmrecht:

Vertreterin: Frau Weitkamp CDU / Stellvertreterin: Frau Bäumler-Özkent (SPD).

Beratende Stimme:

Hauptgemeindebeamter (Herr Gromöller) oder ein/e von ihm beauftragte/r Stellvertreter/in

 

Nunmehr ist auf Vorschlag der Fraktionen die Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit Stimmrecht aus Reihen des Gemeinderates vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat bestellt für den Volkshochschulausschuss der Volkshochschule Dülmen – Haltern am See – Havixbeck neben Bürgermeister Gromöller, der mit beratender Stimme teilnimmt, folgende/n Vertreter/in und Stellvertreter/in mit Stimmrecht:

 

Vertreter/in

Stellvertreter/in

…..

…..

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                           nein