Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck ist seit vielen Jahren Mitglied im Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW). Der StGB NRW hat die Aufgabe, das im Grundgesetz und in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierte Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung zu wahren und zu stärken. Er hat die verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder zu schützen, ihre allgemeinen Belange zu fördern und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Nach § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW steht der Gemeinde Havixbeck das Recht zu, 4 Vertreter/innen in die Mitgliederversammlung des StGB NRW zu entsenden.
In der letzten Ratsperiode sind konkret folgende Personen benannt worden:
Vertreter: Herr Gromöller / Stellvertreter: Herr Gottheil (Vorgabe aus § 113 Abs. 2 GO NRW)
Vertreter: Herr Wardenga (CDU) / Stellvertreterin: Frau Weitkamp (CDU)
Vertreter: Herr Kerkering (SPD) / Stellvertreterin: Frau Schäpers (SPD)
Vertreter: Herr Skirde (Bündnis90/Die Grünen) / Stellvertreter: Herr Krotoszynski (FDP)
Nunmehr ist auf Vorschlag der Fraktionen die Bestellung für die neue Ratsperiode vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes neben Bürgermeister Gromöller und seinem Stellvertreter Herrn Gottheil folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen:
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Vertreter/in |
Stellvertreter/in |
1. |
….. |
….. |
2. |
….. |
….. |
3. |
….. |
….. |
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine