Begründung
Der
Rat regelt gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit
er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der
Vertretung zu regeln (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW).
Zu
Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme der in § 59 vorgesehenen Ausschüsse
(Hauptausschuss, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) können neben
Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt
werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW).
Die
Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen
Ausschüssen nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW). Die Ausschüsse sind
nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der
anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt (§ 58 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
Folgende
Vorgehensweisen zur Ausschussbesetzung sind möglich:
1.)
Einigungsverfahren (Einheitlicher
Wahlvorschlag) gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW:
Haben sich die Ratsmitglieder zur
Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist
der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses
Wahlvorschlages ausreichend.
2.)
Verhältniswahlverfahren (§ 50 Abs. 3
Satz 2 bis 6 GO NRW):
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag
nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der
Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen,
die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Sitze zugeteilt, wie sich für in ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze
zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheide das Los. Scheidet jemand
vorzeitig aus dem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der
Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte,
einen Nachfolger.
Abhängig
von der festgelegten Ausschussgröße (9, 11 oder 13) ergibt sich für die
Fraktionen bei Teilnahme aller nach der Kommunalwahl vom 25.05.2014 gewählten
Ratsmitglieder (ohne Bürgermeister) an der Abstimmung zur Ausschussbesetzung in
der konstituierenden Ratssitzung am 12.06.2014 die in der Anlage
dargestellte Sitzverteilung.
Bei
der letzten Kommunalwahl in 2009 ist die Ausschussbesetzung auf der Grundlage
eines einheitlichen Wahlvorschlags durchgeführt worden. Es ist ratsam, auch für
die aktuelle Wahlperiode auf der Grundlage der als Anlage beigefügten
Sitzverteilung fraktionsübergreifend einen einheitlichen Wahlvorschlag zur
Abstimmung zu stellen. Die Vorteile der vorherigen Einigung der Fraktionen auf
einen einheitlichen Wahlvorschlag sind:
·
Die
Ausschussbesetzung kann – im Idealfall bereits inklusive der Besetzung der
Ausschussvorsitze – einvernehmlich zwischen den Fraktionen vor der
konstituierenden Ratssitzung geregelt werden.
·
Die Fraktionen
können die ihnen nach dem Wahlergebnis zustehenden Sitze unabhängig von der
Anwesenheit der Ratsmitglieder in der konstituierenden Sitzung belegen.
·
Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag nämlich nicht zustande, hängt die Sitzverteilung
von den in der konstituierenden Sitzung anwesenden Ratsmitgliedern ab. Fehlen
beispielsweise Ratsmitglieder einer Fraktion, kann sich die Sitzverteilung lt.
Anlage in der konstituierenden Sitzung zum Nachteil der entsprechenden Fraktion
noch verändern.
Ich
schlage vor, dass die Fraktionen die Verwaltung vor der konstituierenden
Ratssitzung am 12.06.2014 über die beabsichtigte Vorgehensweise bei der
Ausschussbesetzung informieren und die Mitglieder sowie deren
Stellvertreter/innen für die zu bildenden Ausschüsse – im Idealfall natürlich
auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlags - benennen.
Anmerkung:
Als
Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen volljährige sachkundige
Einwohner angehören (§ 58 Abs. 4 GO NRW). Insoweit schlage ich vor, dass der
Rat in seiner Sitzung am 03.07.2014 die Anzahl der sachkundigen Einwohner für
die Ausschüsse festlegt und die konkret-personelle Besetzung beschließt. Die
sachkundigen Einwohner können in diesem Fall ihre politische Arbeit in den
jeweiligen Ausschüssen direkt in der ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien
beginnen.
Beschlussvorschlag
Wird
bis zur Ratssitzung erarbeitet (im Idealfall Beschluss über einen einheitlichen
Wahlvorschlag der Fraktionen).
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die
Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger sowie die sachkundigen Einwohner erhalten
für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe
von aktuell 17 €.