Betreff
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und deren Größe sowie Verabschiedung einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse
Vorlage
055/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags:

 

Gem. § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden.

 

In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden (§ 57 Abs. 2 GO NRW). In § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck ist geregelt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Dieser führt die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Ausschüsse bei einer Ausschussgröße von 11 Mitgliedern (Haupt- und Finanzausschuss mit 12 Mitgliedern inklusive Bürgermeister) gebildet:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss

·         Rechnungsprüfungsausschuss

·         Bau- und Verkehrsausschuss

·         Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur

·         Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport

·         Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Friedhof und Verkehr

·         Wahlprüfungsausschuss.

 

Der Rechnungsprüfungs- sowie der Wahlprüfungsausschuss tagen nicht in jeder Sitzungsfolge, sondern nur bei entsprechendem Beratungsbedarf.

 

Um die politischen Beratungen in den regelmäßig wiederkehrenden Sitzungsfolgen zukünftig noch effektiver zu gestalten, schlägt die Verwaltung die Reduzierung der übrigen vier Ausschüsse (Bau- und Verkehrsausschuss; Ausschuss für Wirtschaftsförderung; Fremdenverkehr und Kultur; Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport; Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Friedhof und Verkehr) in weitgehender Anlehnung an die Aufgabenwahrnehmung in den drei Fachbereichen vor.

 

In jüngerer Vergangenheit hat es wiederholt Unstimmigkeiten in der Frage gegeben, welche Themen in welchem Gremium beraten werden. Auch sind bisweilen Themen mehrfach in unterschiedlichen Ausschüssen erörtert worden. Aus meiner Sicht liegt ein wesentlicher Grund hierfür darin, dass die Gemeinde Havixbeck bislang nicht über eine Zuständigkeitsordnung verfügt.

 

Eine Abfrage auf der letzten Arbeitskreissitzung der Hauptamtsleiter/innen der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinde mit dem Kreis Coesfeld am 09.04.2014 in Lüdinghausen hat ergeben, dass mit Ausnahme der Gemeinde Havixbeck alle übrigen Kreiskommunen eine solche Zuständigkeitsordnung haben.

 

§ 58 Abs. 1 GO NRW bestimmt, dass der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse regelt. Dieser Vorschrift ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber einen Beschluss über die Befugnisse und damit über die Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse voraussetzt. Bislang hat der Havixbecker Gemeinderat einen solchen jedoch nicht gefasst.

 

Daher ist verwaltungsseitig der beigefügte Entwurf einer Zuständigkeitsordnung erarbeitet worden, der eine eindeutige Zuordnung von Beratungsschwerpunkten – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Zuordnung der Produkte aus dem Haushaltsplan – auf die Ausschüsse ermöglicht. Das Erfordernis und der Inhalt des Entwurfs ist Vertretern der Fraktionen in einer Besprechung am 27.05.2014 in Grundzügen vorgestellt worden. Ich habe mit den Gesprächsteilnehmern vereinbart, dass die Angelegenheit in den Fraktionen erörtert wird und ggf. auch interfraktionell noch Gespräche geführt werden. Ich bitte Sie, mir etwaige Änderungswünsche, Anregungen oder Ergänzungen vor der konstituierenden Ratssitzung am 12.06.2014 mitzuteilen.

 

Natürlich ist mir bewusst, dass der Zeitraum für den fraktionsinternen und –übergreifenden Abstimmungsprozess zwischen dem Wahltag 25.05.2014 und der konstituierenden Ratssitzung am 12.06.2014 sehr eng ist.

Daher habe ich frühzeitig den Vorschlag unterbreitet, sich bereits vor dem Wahltermin zumindest in Grundzügen mit dem Thema zu beschäftigen. Die von mir angebotene frühere Beratung war jedoch ausdrücklich nicht gewünscht (vgl. TOP 15.2 der Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2014). Insoweit bestand Konsens der „alten“ Ratsmitglieder darin, dass die „neuen“ Ratsmitglieder sich mit diesem Thema beschäftigen.

 

Eine Entscheidung über die Zuständigkeitsordnung sollte jedoch unbedingt vor der persönlichen Besetzung der Ausschüsse erfolgen.

 

Würden Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert, wäre nämlich das vollständige Besetzungsverfahren der Ausschüsse inklusive Bestimmung der Ausschussvorsitzenden zu wiederholen (Argument aus § 58 Abs. 6 GO NRW).

 

Ich empfehle Ihnen daher, die als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung – ggf. unter Berücksichtigung einzelner Anregungen bzw. Ergänzungen aus den Fraktionen - zu beschließen.

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags:

 

Die in dem beigefügten Entwurf der Zuständigkeitsordnung sowie unter Punkt 2 im Beschlussvorschlag aufgeführten Ausschüsse sollten für die aktuelle Wahlperiode gebildet werden.

 

Zusätzlich schlage ich ergänzend die Bildung eines Umlegungsausschusses für die aktuelle Wahlperiode vor. In der abgelaufenen Wahlperiode ist dieser nicht gebildet worden. Für den Ortsteil Hohenholte sind nach Gesprächen mit dem Katasteramt des Kreises Coesfeld diverse kataster- bzw. grundstücksrechtliche Fragen zu klären. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit für die Bildung eines Umlegungsausschusses.

Dessen Besetzung richtet sich nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs. Neben Ratsmitgliedern sind auch externe Personen mit vorgegebenen beruflichen Qualifikationen zu berücksichtigen. Verwaltungsseitig sind insoweit zunächst noch Abstimmungsgespräche zu führen. Die konkrete personelle Besetzung des Umlegungsausschusses soll daher erst in einer der kommenden Sitzungen erfolgen.

 

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags:

 

Die Ausschussgrößen von 11 bzw. 12 (Haupt- und Finanzausschuss) Mitgliedern haben sich in der abgelaufenen Wahlperiode aus meiner Sicht bewährt. Ich empfehle Ihnen daher die Beibehaltung der bisherigen Ausschussgrößen in der aktuellen Wahlperiode.

 

Beschlussvorschlag

 

1. Die der Verwaltungsvorlage Nr. 055/2014 als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung wird beschlossen.

 

2. Für die aktuelle Wahlperiode werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss

·         Rechnungsprüfungsausschuss

·         Ordnungs-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss

·         Schul- und Sozialausschuss

·         Bau- und Planungsausschuss

·         Umlegungsausschuss

·         Wahlprüfungsausschuss.

 

3. Die Mitgliederzahl für die vg. Ausschüsse wird für die aktuelle Wahlperiode mit ___ festgelegt. Hiervon abweichend wird der Haupt- und Finanzausschuss in der aktuellen Wahlperiode aus ___ Mitgliedern (___ Ratsmitglieder aus den Fraktionen plus Bürgermeister) gebildet.

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Durchführung der Ausschusssitzungen ist mit Personal- und Sachaufwendungen, u.a. auch mit der Zahlung von Sitzungsgeld für die Ausschussmitglieder, verbunden.