Betreff
Wahl der stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister/innen
Vorlage
054/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Gem. § 69 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 69 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

 

Nach dem amtlich festgestellten Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 ergeben sich folgende „Zugriffsrechte“ der Fraktionen auf die Position der/des 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters:

1. ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: CDU-Fraktion;

2. ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: SPD-Fraktion.

 

Ich schlage vor, dass die vg. Fraktionen der Verwaltung vor der konstituierenden Ratssitzung die von ihnen vorgeschlagenen Personen benennen. Die Verwaltung wird für die geheime Abstimmung in der konstituierenden Ratssitzung am 12.06.2014 Wahlzettel mit entsprechenden Namen vorbereiten.

 

Sofern abweichend von der bisherigen Praxis drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gewählt werden sollten, wäre der Beschlussvorschlag entsprechend zu erweitern und eine dritte Person in den Wahlzetteln zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode

 

1. _______________ als 1. ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters

 

2.________________ als 2. ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters.

 

Finanzielle Auswirkungen                         ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Neben der für alle Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines mtl. Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Vorschriften der Entschädigungsverordnung (§ 12 Abs. 2 der Hauptsatzung).

Sie beträgt aktuell monatlich 567,60 € für die/den 1. ehrenamtlichen Stellvertreter/in und 283,80 € für die/den 2. ehrenamtlichen Stellvertreter/in. Ein/e 3. Stellvertreter/in würde monatlich ebenfalls 283,80 € erhalten.