Begründung
Gem.
§ 69 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus
seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.
Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der
Repräsentation.
Bei
der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 69 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Dabei
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster
Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.
Nach
dem amtlich festgestellten Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 ergeben
sich folgende „Zugriffsrechte“ der Fraktionen auf die Position der/des 1. und
2. stellvertretenden Bürgermeisters:
1.
ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: CDU-Fraktion;
2.
ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: SPD-Fraktion.
Ich
schlage vor, dass die vg. Fraktionen der Verwaltung vor der konstituierenden
Ratssitzung die von ihnen vorgeschlagenen Personen benennen. Die Verwaltung
wird für die geheime Abstimmung in der konstituierenden Ratssitzung am
12.06.2014 Wahlzettel mit entsprechenden Namen vorbereiten.
Sofern
abweichend von der bisherigen Praxis drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen
des Bürgermeisters gewählt werden sollten, wäre der Beschlussvorschlag
entsprechend zu erweitern und eine dritte Person in den Wahlzetteln zu
berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt für die
Dauer der aktuellen Wahlperiode
1. _______________ als 1.
ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters
2.________________ als 2.
ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Neben
der für alle Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines mtl.
Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-,
Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die ehrenamtlichen
Stellvertreter/innen des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Vorschriften der
Entschädigungsverordnung (§ 12 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Sie
beträgt aktuell monatlich 567,60 € für die/den 1. ehrenamtlichen
Stellvertreter/in und 283,80 € für die/den 2. ehrenamtlichen Stellvertreter/in.
Ein/e 3. Stellvertreter/in würde monatlich ebenfalls 283,80 € erhalten.