Beschlussvorschlag
Für
die aktuelle Wahlperiode wird die Anzahl der vom Rat zu wählenden
ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters auf ____ festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Neben
der für alle Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines
monatlichen Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an
Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die Stellvertreter/innen des
Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der
Vorschriften der Entschädigungsverordnung (vgl. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Sie
beträgt aktuell monatlich 567,60 € für die/den 1. Ehrenamtliche/n
Stellvertreter/in und 283,80 € für die/den 2. Ehrenamtliche/n
Stellvertreter/in. Ein/e 3. Stellvertreter/in würde monatlich ebenfalls 283,80
€ erhalten.