Begründung
Gem.
§ 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift
aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer/m vom Rat zu bestellenden
Schriftführer/in unterzeichnet.
In
§ 24 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck sind konkretisierende Regelungen
zum Mindestinhalt, zur Vorlage der Niederschriften an die Rats- und
Ausschussmitglieder sowie zum Umgang mit etwaigen Einwendungen geregelt.
Ich
schlage Ihnen vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zu
Schriftführerinnen für den Gemeinderat zu bestellen.
Beschlussvorschlag
Frau
Hayrie Salish, Frau Gabriele Jüttner (1. Stellvertreterin) sowie Frau Margret
Krotoszynski (2. Stellvertreterin) werden zu Schriftführinnen für den
Gemeinderat bestellt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Für die Erstellung der Niederschriften fallen
Personal- und Sachaufwendungen an.