Betreff
Benennung von Schriftführer/innen für die Sitzungen des Rates
Vorlage
052/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer/m vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.

 

In § 24 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck sind konkretisierende Regelungen zum Mindestinhalt, zur Vorlage der Niederschriften an die Rats- und Ausschussmitglieder sowie zum Umgang mit etwaigen Einwendungen geregelt.

 

Ich schlage Ihnen vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zu Schriftführerinnen für den Gemeinderat zu bestellen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Frau Hayrie Salish, Frau Gabriele Jüttner (1. Stellvertreterin) sowie Frau Margret Krotoszynski (2. Stellvertreterin) werden zu Schriftführinnen für den Gemeinderat bestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja

 

Für die Erstellung der Niederschriften fallen Personal- und Sachaufwendungen an.