Begründung
Der Rat
der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 die Aufstellung
eines Planes zur 7. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Gennericher Straße“ beschlossen.
Darüber
hinaus hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan
mit Begründung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Auslegung fand in der Zeit vom 13.01.2014 bis
13.02.2014 (einschließlich) statt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen
Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der
beabsichtigten Planänderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage
nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 7. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 7.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als
Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.
Klaus
Gromöller