Begründung
Zu Punkt
1 des Beschlussvorschlags - Haushaltssatzung:
Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen
sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 brachten
die in der beigefügten Änderungsliste 02/214 dargestellten Veränderungen im
Ergebnis- und Finanzplan.
Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens
ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2014:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde
Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan
mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 20.240.578
€
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 20.926.447
€
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 17.892.161
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 18.731.466
€
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit
auf 2.357.600
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit
auf 961.050
€
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
auf 0
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
auf 339.755
€
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht
veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
845.000
€
festgesetzt.
§
4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
685.869
€
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
3.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 293
v.H.
- Für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 581
v.H.
- Gewerbesteuer auf 435
v.H..
§ 7
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem
„kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des
Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt
werden.
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem
„ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine
niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.
§ 8
Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5
ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen
Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung
Zu Punkt
2 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
19.02.2014 ist in Anlehnung an den Ratsbeschluss vom 12.12.2013 zur/m
„Klimamanager/in“ über den Stellenplan 2014 mit Streichung der im
Stellenplanentwurf noch enthaltenen 0,5-Stelle für die/den
Klimaschutzmanager/in (E 10) abgestimmt worden.
Dem Rat ist der Beschluss des um die vg. Stelle
gekürzten Stellenplans 2014 mit 7 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen empfohlen
worden.
Zu Punkt 3 des
Beschlussvorschlags - Mittelübertragung:
In
den Vorjahren war eine gesonderte Beschlussfassung des Gemeinderates zur
Mittelübertragung von investiven Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag
darin, dass nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW a.F. nicht verbrauchte investive
Ansätze automatisch im Folgejahr verfügbar blieben. Zwischenzeitlich ist eine
Änderung der Gesetzessystematik in § 22 GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell
gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen für Aufwendungen
und Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders als früher regelt
jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
In den bisherigen Jahren der NKF-Rechnungslegung
sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen) grundsätzlich nicht übertragen worden.
Diese Positionen sind bei Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden
Haushaltsjahr neu geplant worden. Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter
praktiziert werden.
Eine andere Regelung sehe ich für investive Ansätze
als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in diesem Zusammenhang vor, dass die in
Vorjahren politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis
zur abschließenden Umsetzung der jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der
Haushaltsaufstellung 2014 ist mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in
welchem Umfang die bislang nicht verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren
2011 bis 2013 für den jeweiligen Zweck in 2014 noch benötigt worden.
Die auf Seite 42 im Vorbericht des
Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem
Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw.
abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2013 nicht vorlagen,
ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2014 lt. Beschlussvorschlag
erforderlich.
Beschlussvorschlag
Grundlage
der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 12.12.2013 vorgelegte
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung
der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2014.
- Dem in der Ratssitzung am
12.12.2013 eingebrachten Stellenplanentwurf wird mit der Maßgabe, die für
die/den Klimaschutzmanager/in eingerichtete 0,5-Stelle in der
Vergütungsgruppe E 10 zu streichen, zugestimmt. Der beschlossene Stellenplan
ist dem Haushaltsplan 2014 als Anlage beizufügen.
- Die investiven
Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2013 werden im auf Seite 42 des
Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Umfang nach 2014 übertragen. Sollten
für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem Redaktionsschluss
für den Haushaltsentwurf 2013 und dem 31.12.2013 noch Zahlungen geleistet
worden sein, reduzieren sich die nach 2014 zu übertragenden Werte
entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Ausführung des
Haushalts!