Begründung
In der Sitzung des Bau-
und Verkehrsausschusses am 06.02.2014 werden drei Varianten zur Erweiterung des
Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ vom Planungsbüro Drees und Huesmann
vorgestellt. Die verschiedenen Varianten sind der Verwaltungsvorlage Nr.
018/2014 als Anlage beigefügt.
Um die Baugrundstücke noch
in diesem Jahr vermarkten zu können, ist es erforderlich, das
Bauleitplanverfahren, welches 2 Auslegungen von jeweils einem Monat
vorschreibt, zügig durchzuführen, um noch in diesem Jahr durch den Satzungsbeschluss
Baurecht zu schaffen.
Meines Erachtens sollte
auf der Basis der Variante B weiter geplant werden, weil sie einerseits die
klarste städtebauliche Gliederung des Gebietes vorsieht und andererseits unter
wirtschaftlichen Aspekten die Grundstücksflächen optimal nutzt.
Ich empfehle Ihnen daher, auf
der Basis der Variante B der Erweiterung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“
das 1. Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die
vom Planungsbüro Drees und Huesmann in der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses am 06.02.2014 vorgestellten Varianten zum Entwurf der
Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII mit Begründung zur Kenntnis und
beschließt für die Variante B, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. §
3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Ansätze
für die Planungskosten sind bei dem Produkt 0901 (räumliche Planung und
Entwicklung) veranschlagt.
Klaus Gromöller