Betreff
Vorstellung und Auswahl von Planungsvarianten für den Bebauungsplanentwurf "Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII" als Grundlage für das Beteilungsverfahren nach BauGB
Vorlage
018/2014
Aktenzeichen
II 622-21/50 a
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 06.02.2014 werden drei Varianten zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ vom Planungsbüro Drees und Huesmann vorgestellt. Die verschiedenen Varianten sind der Verwaltungsvorlage Nr. 018/2014 als Anlage beigefügt.

 

Um die Baugrundstücke noch in diesem Jahr vermarkten zu können, ist es erforderlich, das Bauleitplanverfahren, welches 2 Auslegungen von jeweils einem Monat vorschreibt, zügig durchzuführen, um noch in diesem Jahr durch den Satzungsbeschluss Baurecht zu schaffen.

 

Meines Erachtens sollte auf der Basis der Variante B weiter geplant werden, weil sie einerseits die klarste städtebauliche Gliederung des Gebietes vorsieht und andererseits unter wirtschaftlichen Aspekten die Grundstücksflächen optimal nutzt.

 

Ich empfehle Ihnen daher, auf der Basis der Variante B der Erweiterung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ das 1. Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchzuführen.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die vom Planungsbüro Drees und Huesmann in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 06.02.2014 vorgestellten Varianten zum Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII mit Begründung zur Kenntnis und beschließt für die Variante B, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Ansätze für die Planungskosten sind bei dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller