Betreff
Eingabe gemäß § 24 GO NRW Victor Orbán zum Ehrenbürger zu ernennen
Vorlage
105/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 25.09.2015 sowie 14.10.2015 an, Ungarns Ministerpräsidenten Victor Orbán zum Ehrenbürger der Gemeinde Havixbeck zu ernennen (siehe Anlage 1).

Als Begründung wird angegeben, dass er als einziger Regierungschef versuche, die europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachte und deshalb von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht werde.

 

Orbáns Haltung solle gerade in Deutschland gewürdigt werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versuche.

 

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes ist der Antrag der Republikaner unzulässig, da es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehe, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher seien die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem/der BürgermeisterIn kein eigenes Vorprüfungsrecht einräume.

 

Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 29.09.2015 ohne Anlagen liegt der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 bei. Die Anlagen dieses Schreibens sind nur im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Mit E-Mail vom 30.09.2015 schließt sich das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW der Auffassung des Städte- und Gemeindebundes an (siehe Anlage 3).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe als unzulässig zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die gemäß § 24 GO NRW vorgetragene Eingabe zur Kenntnis und weist diese als unzulässig zurück.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine