Begründung
Die
Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) und der Verkehrsverein Havixbeck und
Umgebung e.V. (VVH) haben mit gemeinsamem Schreiben vom 10.12.2013 einen Antrag
auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von jährlich 30.000 € für
zunächst zwei Jahre für den zu gründenden Baumberge Marketing e.V. gestellt.
Der
Antrag ist in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2013 bekannt gemacht und von
dort zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und
Kultur sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.
Das
Antragsschreiben sowie die gleichzeitig vorgelegte Kostenschätzung und der
Entwurf einer Stellenausschreibung für eine/n einzustellende/n
Geschäftsführer/in) sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Auf
den Inhalt der vg. Unterlagen wird verwiesen.
Ein
Businessplan mit Satzungsentwurf sollte nach den Ausführungen im Schreiben vom
10.12.2013 bis zu den Beratungen in den Fachausschüssen vorgelegt worden. Dies
ist bis heute jedoch nicht geschehen.
Die
beantragte Zuschusssumme von 30.000 € p.a. ist auf der Grundlage der in der
Kostenschätzung zugrunde gelegten personellen Ausstattung des zu gründenden
Baumberge Marketing e.V. mit einer halben Stelle für eine/n Geschäftsführer/in
sowie zwei halben Stellen für Büromitarbeiter/innen abzgl. der von der WGH
(20.000 €) und des VVH (6.000 €) übernommenen Anteilsfinanzierung ermittelt
worden. Hierbei wurde allerdings berücksichtigt, dass der bislang von der
Gemeinde an den VVH gezahlte jährliche Zuschuss in Höhe von 24.310 € weiterhin
in vollem Umfang gewährt wird.
Der
Haushaltsentwurf 2014 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag in Höhe von knapp
679.000 € aus. Der vg. Zuschuss in Höhe von 24.310 € an den VVH ist hierin
enthalten. Weitergehende Zuschüsse wurden bislang nicht eingeplant.
Daher
ist wie bei allen übrigen für 2014 gestellten Zuschussanträgen auch hier kritisch
zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung der neu
zu gründenden Organisation erfolgen kann.
Bei
den im Entwurf der Stellenausschreibung genannten Aufgaben
·
Ortsmanagement
inkl. Baumberge Card,
·
Tourismusmanagement
mit Leitung der Touristeninformation,
·
Veranstaltungsorganisation
und Märkte
·
Bestandspflege
und Neugewinnung von Gewerbebetrieben sowie
·
Onlinemarketing
und Öffentlichkeitsarbeit
handelt
es sich um Themen, die für die zukünftige Entwicklung des gemeindlichen Lebens wichtig
sind. In der Verwaltung bestehen aktuell keine personellen Ressourcen, die eine
sachgerechte Aufgabenwahrnehmung ermöglichen.
Die
von den Antragstellern in diesem Zusammenhang beabsichtigte Zusammenarbeit von
Akteuren des zu gründenden Marketingvereins mit Vertretern aus Handel,
Handwerk, Gewerbe, Tourismus, Vereinen und sonstigen Institutionen kann aus
meiner Sicht durchaus gute Ergebnisse erzielen. Weiterhin erscheint es nachvollziehbar,
dass ein entsprechendes Engagement nicht ausschließlich ehrenamtlich erfolgen
kann.
Allerdings
steht der Erhöhung der bislang bereits an den VVH gewährten jährlichen
Zuschusssumme von 24.310 € um weitere 30.000 € p.a. (zunächst für zwei Jahre)
die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gegenüber. Sofern die
beantragten fehlenden 30.000 € pro Jahr allein aus gemeindlichen Mitteln
finanziert werden, erhöht sich zum einen der Fehlbetrag im Ergebnisplan um
diesen Wert. Zum anderen kann die Auszahlung nur durch weitere Überziehung des
gemeindlichen Girokontos finanziert werden, wobei die zukünftige Rückzahlung
der Kontoüberziehung noch nicht abschließend prognostiziert werden kann.
Verwaltungsseitig
besteht Konsens darin, dass neue finanzielle Verpflichtungen – wenn überhaupt -
nur mit der Maßgabe eingegangen werden, dass ein möglichst hoher Anteil durch
Drittmittel gegenfinanziert werden kann.
In
diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage der Möglichkeit einer über den
Eigenanteil von WGH und VVH hinausgehenden weiteren Kofinanzierung.
Im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (ISHK) ist auch
die Frage der Förderfähigkeit von Maßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln
geprüft worden. Nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien ist dem Grunde
nach auch ein sog. City-Management förderfähig, und zwar für die Dauer von 3
Jahren mit einem Fördersatz von ca. 60 % der Personalkosten. Da zumindest ein
Teil der im Antrag dargestellten Aufgabenbereiche (vgl. Entwurf der
Stellenausschreibung) dem Aufgabenfeld eines Citymanagements zugeordnet werden
könnte, sollte im Detail geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Förderung
tatsächlich möglich ist. Beim City-Management handelt es sich um eine
Teilmaßnahme des ISHK. Formale Voraussetzung für eine Förderung von Teilmaßnahmen
aus Städtebauförderungsmitteln ist die Vorlage des Grundförderantrages bei der
Bezirksregierung Münster. Dies kann nach entsprechender Beschlussfassung über
das ISHK und der weiteren Detailplanung der einzelnen Maßnahmen frühestens im
Herbst 2014 erfolgen, und zwar mit einem Förderbeginn frühestens in 2015. Die
Durchführung einer Teilmaßnahme vor Entscheidung über den Grundantrag wäre
jedoch förderschädlich, so dass die Entscheidung über das Citymanagement aus
meiner Sicht auf jeden Fall so lange zurückgestellt werden sollte, bis über den
Grundantrag für die Städtebauförderung entschieden worden ist.
Obwohl die Entscheidung
über das City-Management zeitlich zurückgestellt werden müsste, um die
Fördermöglichkeit offen zu halten, wäre die Zwischenzeit durchaus sinnvoll mit der
Entwicklung des Anforderungsprofils zu nutzen.
Ich schlage daher vor,
die endgültige Entscheidung über den vorliegenden Antrag hinsichtlich der
personellen Konsequenzen zunächst zurückzustellen, um die Möglichkeit,
Städtebauförderungsmittel für die Personalkosten zu generieren, offen zu
halten.
Der VVH, die WGH und die
Verwaltung sollten jedoch möglichst bald mit der Entwicklung eines noch
konkreteren Anforderungsprofils der Geschäftsführerstelle beginnen, das auch
Aspekte des ISHK aufgreift. Darüber hinaus sollte die Aufgabenverteilung im
Rahmen des zukünftigen Marketingvereins im Detail weiter ausgearbeitet werden,
damit möglichst zeitnah die Grundlagen (Satzung und Businessplan) für die
zukünftige Zusammenarbeit der beteiligten Akteure entwickelt werden.
Eine finanzielle
Förderung aus gemeindlichen Mitteln kommt oberhalb des derzeit an den VVH
gewährten jährlichen Zuschusses m.E. nur vorbehaltlich der positiven Entscheidung
der Bezirksregierung Münster zur Personalkostenbezuschussung in Betracht. Sie
sollte angesichts der aktuellen Haushaltssituation entgegen der Formulierung im
Antragsschreiben der WGH und des VVH nicht „zunächst befristet“, sondern von
vornherein nur als einmalige Anschubfinanzierung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung, die Arbeiten für die Bildung eines sog. Marketingvereins
möglichst zeitnah in Verbindung mit dem Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung
e.V. (VVH) und der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) aufzunehmen. Über die
Verhandlungsergebnisse ist der Gemeinderat zu informieren.
Die Entscheidung über die
damit verbundenen personellen Konsequenzen wird zunächst zurückgestellt, weil
die Möglichkeit zur Förderung der Kosten über Städtebauförderungsmittel offen
gehalten werden soll.
Die Erarbeitung eines noch
konkreteren Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle, des
Satzungsentwurfs sowie eines Businessplans soll zeitnah im Dialog mit den beteiligten
Vereinen beginnen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Sofern
der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag folgt, ist für das Jahr 2014 ein
Haushaltsansatz nicht zu bilden. Vorbehaltlich der Höhe der ggf. zu
generierenden Fördermittel wären im Haushaltsplan 2014 für die Haushaltsjahre
2015 und 2016 über die Änderungsliste ggf. bereits Haushaltsansätze zu planen.
Bei 60%iger Förderung wären für die Jahre 2015 und 2016 jeweils Erträge in Höhe
von 18.000 € und Aufwendungen in Höhe von 30.000 € (jährlicher kommunaler
Eigenanteil von 12.000 €) zu planen.