Begründung
Wie
in den Vorjahren weist auch der Haushaltsentwurf 2014 einen Fehlbetrag aus.
Sofern der Gemeinderat den Haushalt 2014 ohne Abweichungen vom Haushaltsentwurf
2014 beschließt, ist bei planmäßiger Haushaltsabwicklung von einem
Defizitbetrag allein für 2014 in Höhe von knapp 679.000 € auszugehen.
Eine
rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist
mit diesem negativen Prognosewert zwar formal nicht verbunden. Dennoch besteht
zwingend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung.
Daher
ist sorgsam zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang und in welcher Form die
freiwillige Bezuschussung unterschiedlichster örtlicher Gruppierungen zukünftig
erfolgen soll.
Verwaltung
und Politik sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen
Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver
Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd.
Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die
Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen.
Laufende Bezuschussung:
Wie
in den Vorjahren sind auch für 2014 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse auf
vergleichbarem Niveau geplant worden (siehe Übersichten in den Seiten 52 bis 59
des Haushaltsentwurfs 2014).
Neben
der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in
Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche
Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthalle,
Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.
Die
Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2014 macht jedoch erforderlich,
möglichst keine im Vergleich zum Vorjahr zusätzlichen Verpflichtungen für die
Verwaltung zu schaffen.
Mit
der Fortführung der Vereinsbezuschussung auf Niveau der Vorjahre soll
verwaltungsseitig ein Beitrag zum Fortbestand der Institutionen geleistet
werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen möglich sind, ist
kritisch zu prüfen.
Einmalige
Bezuschussung / erstmalige Beantragung von Zuschüssen:
Mehrere
Organisationen haben für 2014 Anträge auf einmalige Bezuschussung gestellt,
eine Ausweitung des bisherigen Zuschussumfangs oder überhaupt zum ersten Mal einen
Zuschuss beantragt.
Die
nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt:
1. Antrag
des Gemeindeelternrats Havixbeck e.V. (Produkt 0601):
Der
Gemeindeelternrat Havixbeck e.V. hat mit dem am 13.09.2013 bei der Verwaltung
eingegangenen Schreiben einen Zuschuss für die Arbeit des Gemeindeelternrats
Havixbeck für das Haushaltsjahr 2014 beantragt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Verwaltungsseitig
ist in der jüngeren Vergangenheit einiges für die jüngsten Einwohner Havixbeck
getan worden. Exemplarisch zu nennen sind insoweit die Gewährung von Investitionszuschüssen
für Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten (U3-Ausbau), die jährliche
Vorbereitung und Durchführung des Ferienprogramms sowie die in Kürze erfolgende
Aufstellung neuer Geräte auf den vorhandenen Spielplätzen. Eine zusätzliche
Förderung des Gemeindeelternrats sollte m.E. aufgrund der Liquiditätslage der
Gemeinde nicht erfolgen. Ich schlage daher vor, dem Antrag nicht zu entsprechen
und keine Bezuschussung der lfd. Vereinsarbeit durchzuführen.
2. Antrag des
Heimatvereins Havixbeck e.V. (Produkt 0401):
Der
Heimatverein Havixbeck e.V. nutzt seit Jahren das Haus Suthues. Nach dem
derzeit gültigen Vertrag zahlt er hierfür der Gemeinde eine jährlichen
symbolischen Mietzins von 1 €. Seit 1997 trägt der Verein aufgrund einer
ergänzenden Vereinbarung zum ursprünglichen Vertrag die Energiekosten. Aktuell
zahlt die Gemeinde dem Nutzer hierfür einen jährlichen Energiekostenzuschuss in
Höhe von 1.030 €.
Mit
Schreiben vom 26.07.2013 beantragt der Heimatverein Havixbeck e.V. eine
Erhöhung („Anpassung“) des Zuschusses. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen
Energiekosten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Den
vorstehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass der Heimatverein Havixbeck
e.V. bereits seit Jahren eine laufende Unterstützung erhält. Im Zuge der
Haushaltskonsolidierung ist das Thema „Optimierung der Gebäudewirtschaft“ ein
wichtiges Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des
gemeindlichen Energiekostenzuschusses nicht angezeigt.
Ich
schlage daher vor, den Antrag abzulehnen und keine Zuschusserhöhung durchzuführen,
sondern weiterhin den jährlichen Energiekostenzuschuss in Höhe von 1.030 €
bereitzustellen.
3. Antrag
der Hospizbewegung Havixbeck e.V. (Produkt 0505):
Die
Hospizbewegung Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 09.09.2013 die Gewährung
eines Zuschusses beantragt. Der Antrag wird damit begründet, dass das
Betreuungsangebot auf die Begleitung von trauernden Hinterbliebenen ausgeweitet
werden soll und die hierfür benötigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eine
entsprechende fachliche Qualifikation erwerben sollen. Die Kosten für die
Ausbildung werden im Antragsschreiben mit 2.000 € angegeben. Die Hospizbewegung
Havixbeck e.V. bittet um einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Kosten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Hospizbewegung engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich. In den Jahren
2000 und 2001 sind gemeindliche Zuschüsse in Höhe von jeweils 500 DM gewährt
worden. Seitdem ist nach dem hier geführten Aktenvorgang eine finanzielle Förderung
durch die Gemeinde nicht mehr erfolgt.
Ich
halte die inhaltliche Arbeit der Hospizbewegung Havixbeck e.V. für einen
wichtigen Baustein für das gemeindliche Zusammenleben. Die Anerkennung der
Betätigung ist auch durch die Verleihung des Ehrenamtspreises bereits deutlich
geworden. Damit die Arbeit der Institution zukünftig mit weiteren
ehrenamtlichen Personen fortgeführt werden kann, schlage ich vor, der
Institution einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 500 € zu gewähren.
Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2014 bislang nicht eingeplant und wären bei
entsprechender politischer Beschlussfassung über die Änderungsliste
bereitzustellen.
4. Antrag
des Kammerchores Havixbeck (Produkt 0401):
Der
Kammerchor Havixbeck hat mit Schreiben vom 10.09.2013 einen Zuschuss für die
lfd. Vereinsarbeit beantragt. Mit einer evtl. gemeindlichen Förderung sollen
die Kosten für Noten, Dirigent sowie Probenwochenenden finanziert werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Wie
einige andere Havixbecker Vereinigungen leistet auch der Kammerchor Havixbeck
alljährlich einen qualitativ hochwertigen musikalischen Beitrag. Bislang erhält
der Kammerchor keine gemeindliche Förderung. Ich schlage Ihnen vor, dass analog
zu den anderen Havixbecker musikalischen Institutionen eine mitgliedsabhängige
Bezuschussung erfolgt (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder). Da der Kammerchor
lt. Angaben im Schreiben vom 10.09.2013 aktuell 24 Mitglieder hat, sollte aus
meiner Sicht eine Förderung in Höhe des auch anderen Vereinen gewährten
jährlichen Sockelbetrages von 50 € erfolgen. Eine weitergehende finanzielle
Vereinsförderung scheitert aus meiner Sicht an fehlenden liquiden Mitteln.
5. Antrag
des Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck (Produkt 1401):
Der
Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck hat wie in den Jahren 2011 bis
2013 erneut - nunmehr mit Schreiben vom 05.09.2013 - einen Zuschuss von der
Gemeinde für die Erneuerung der nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre alten
sanitären Anlagen (Damentoiletten) beantragt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aufgrund
fehlender Liquidität schlage ich vor, dem Antrag auch in diesem Jahr aus
finanziellen Gründen nicht zu entsprechen und keine Bezuschussung der
Sanierungsmaßnahme durchzuführen.
6. Antrag des
GemeindeSportBund Havixbeck e.V. (Produkt 0801):
Der
GemeindeSportBund Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 11.09.2013 die bereits
im Vorjahr von den nachfolgend genannten Vereinen vorgelegten Anträge erneut
vorgelegt. Nachdem die Anträge im Vorjahr abgelehnt worden sind, wird nunmehr
um eine wohlwollende Prüfung gebeten.
Im
Detail werden folgende Anträge gestellt:
·
DLRG:
o
Kauf von Wasserspielzeug (192 €, Vorjahr: 250 €)
·
Baumberg-Sportgemeinschaft Tilbeck e.V.:
o
Beschaffung eines Materialschranks (439 €)
·
Sportschützen Havixbeck e.V.:
o
Beschaffung einer Scheibenauswertemaschine (2.299 €)
·
Tennis-Club Havixbeck e.V.:
o
Erneuerung der Beleuchtung (3.000
€)
·
Zirkus Fassungslos Havixbeck e.V.:
o
Anschaffung einer Airtrackbahn (3.600 €)
·
Bike-Team Havixbeck e.V.:
o
Kauf von 4 Mountainbike-Rädern
(5.000 €)
·
Sportverein Gelb-Schwarz Hohenholte e.V.:
o
Material für Tanzkostüme und Stiefel für die Tanzgruppe
(3.900 €)
o
Instandsetzung der Tennis-Hütte (2.000 €).
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bereits
im Vorjahr ist mit der Verwaltungsvorlage 040/2013 umfangreich zur Verwendung
der Mittel der Sportpauschale Stellung bezogen worden.
An
der seinerzeitigen Einschätzung hat sich nichts geändert. Die Mittel der
Sportpauschale von 40.000 € jährlich reichen nach wie vor nicht aus, um die
gemeindeeigenen Sportanlagen zu unterhalten und Ersatzbeschaffungen von
Vermögensgegenständen für die Sporthallen und Bäder zu finanzieren.
Die
jährlich wiederkehrende Bezuschussung der Havixbecker Sportvereine soll auch in
2014 wieder in einer Größenordnung von über 20.500 € erfolgen.
Eine
darüber hinausgehende zusätzliche Förderung investiver Beschaffungen für die
vom GemeindeSportBund Havixbeck e.V. vorgelegten Zuschussanträge scheidet
aufgrund fehlender Finanzmittel aus.
Daher
schlage ich Ihnen vor, nur die auf Seite 57 des Haushaltsentwurfs 2014
angegebenen Zuschussbeträge für die lfd. Vereinsförderung bereitzustellen und
die Anträge zu Punkt 1.) bis 7.) der og. Aufstellung abzulehnen.
7. Antrag
des Sportvereins SW Havixbeck e.V. (Produkt 0801):
Der
Sportverein SW Havixbeck e.V. hat mit separaten Schreiben vom 14.09.2013
Anträge auf Mittelbereitstellung für:
die
Sanierung und Ausbesserung der Laufbahn im Sportzentrum Flothfeld
(Zuschussantrag 1)
sowie
die
Mittelbereitstellung für die Erneuerung und Erweiterung der Pflasterfläche am
Eingang zur Geschäftsstelle im Sportzentrum Flothfeld (Zuschussantrag 2)
gestellt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Frage der Notwendigkeit einer Sanierung und Ausbesserung der Laufbahn sowie der
Pflastererneuerung im Bereich der Geschäftsstelle wird zunächst
verwaltungsintern geprüft. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Soweit insoweit Handlungsbedarf besteht, wird die Verwaltung mit dem
Sportverein SW Havixbeck e.V. abstimmen, ob und ggf. wann und in welcher Form
Maßnahmen ergriffen werden. Haushaltsmittel sind bislang für beide Maßnahmen im
Haushaltsentwurf 2014 nicht enthalten. Abweichend von den übrigen Anträgen
handelt es sich hierbei nicht um „klassische“ Zuschussanträge, da beide
Anliegen sich mit der baulichen Unterhaltung gemeindeeigener Sportstätten
beschäftigen, die schwerpunktmäßig von SW Havixbeck genutzt werden. Insoweit
sollte eine Beratung und abschließende Entscheidung über die Maßnahmen
losgelöst von dieser Verwaltungsvorlage erfolgen. Zu gegebener Zeit erhalten
Sie weitere Informationen.
8. Antrag der
THW-Jugend Havixbeck (Produkt 0207):
Die
THW-Jugend hat mit Schreiben vom 12.09.2013 einen Zuschuss zur Jugendarbeit
beantragt. Der beantragte Zuschuss soll für die Finanzierung von Schulungs- und
Freizeitprogrammen eingesetzt werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Auch
das THW leistet in entsprechenden Notsituationen einen wichtigen Beitrag für
das gemeindliche Zusammenleben. Auch hier genießt wie in vielen anderen
Vereinen auch das Thema „Gewinnung neuer Mitglieder“ angesichts des
demographischen Wandels besondere Bedeutung.
Ich
schlage Ihnen vor, dass analog zu den anderen Havixbecker Institutionen eine
mitgliedsabhängige Bezuschussung erfolgt (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder).
Eine weitergehende finanzielle Vereinsförderung sollte mangels fehlender Finanzmittel
nicht erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine,
Verbände und Organisationen im Jahr 2014 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage
entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Haushaltsausführung!