Betreff
Ergebnis der Auslegung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Pieperfeld" mit Begründung und Fassung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
002/2014
Aktenzeichen
II 622-21/24
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 13 a BauGB beschlossen, mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Am Zitterbach“ in bebaubare Fläche umzuwandeln.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2013 beschlossen, den o.g. Aufstellungsbeschluss in der Form zu ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht nur den Bereich des Spielplatzes „Am Zitterbach“, sondern auch die vor dem Spielplatz vorhandene Parkfläche umfasst.

 

Der Änderungsplan einschl. Begründung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2013 bis 09.01.2014 öffentlich ausgelegen.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Planänderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 3. vereinfachte Änderungdes Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller