Begründung
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“
gem. § 13 a BauGB beschlossen, mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Am
Zitterbach“ in bebaubare Fläche umzuwandeln.
Weiterhin hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2013 beschlossen, den o.g.
Aufstellungsbeschluss in der Form zu ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht
nur den Bereich des Spielplatzes „Am Zitterbach“, sondern auch die vor dem
Spielplatz vorhandene Parkfläche umfasst.
Der Änderungsplan einschl.
Begründung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2013 bis
09.01.2014 öffentlich ausgelegen.
Bis zum heutigen Tage sind
keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger
öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Planänderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe
ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes
beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 3.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als Satzung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die 3. vereinfachte Änderungdes Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als
Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Klaus Gromöller