Betreff
Nachgeholte Prüfung des Bereichs "Finanzen" der Gemeinde Havixbeck durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vorlage
147/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat im Zeitraum von November 2011 bis Juli 2012 bei der Gemeinde Havixbeck eine überörtliche Prüfung gem. § 105 GO NRW durchgeführt. Auf die Prüfung des Themenfeldes „Finanzen“ wurde zum damaligen Zeitpunkt in Absprache mit der Verwaltung aufgrund fehlender NKF-Jahresabschlüsse verzichtet.

 

Die Beratung des seinerzeit erstellten Prüfungsberichts erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.02. sowie im Gemeinderat am 07.03.2013 (vgl. Verwaltungsvorlage Nr. 002/2013 und zugehörige Protokolle).

 

In der vg. Verwaltungsvorlage war angegeben, dass die GPA NRW nach Vorlage des vom Gemeinderat festgestellten Jahresabschlusses 2009 das Prüffeld „Finanzen“ mit einer abgespeckten Datenerfassung nacharbeitet und die Ergebnistendenzen in ihren Grundzügen in Form von Grafiken und Tabellen darstellt. Eine vollständige Berichtserstellung war insoweit nicht mehr vorgesehen.

 

In 2013 sind die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 verwaltungsseitig fertig gestellt und vom Gemeinderat nach Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin Gabriele Hahne festgestellt worden.

 

Daraufhin ist die GPA-Finanzprüfung auf der Grundlage der vg. Jahresabschlüsse bei zusätzlicher Einbeziehung der in den vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltsplänen 2012 und 2013 nachgeholt worden.

Der Haushaltsentwurf 2014 (Stand: 19.11.2013) hat bei der Analyse ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

 

In der Ratssitzung am 12.12.2013 werden die Prüfungsergebnisse von einer Mitarbeiterin der GPA NRW vorgestellt werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die sich aus der Berichterstattung in der Ratssitzung am 12.12.2013 ergebenden Informationen zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Durchführung der Finanzprüfung durch die GPA NRW fallen voraussichtlich Aufwendungen in einer Größenordnung zwischen 4.000 und 5.000 € an.