2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der
Personalbereich der Gemeinde Havixbeck ist zur Zeit mit zwei Personen besetzt.
Diese führen aktuell mit Ausnahme der Beihilfesachbearbeitung sämtliche Personalverwaltungsaufgaben
mit einem Zeitkontingent von insgesamt 60 Arbeitsstunden pro Woche durch. Die
Beihilfesachbearbeitung erfolgt bereits seit einigen Jahren im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit durch die Kommunale Versorgungskasse für
Westfalen-Lippe in Münster (kvw).
Eine
Person ist Beamtin (A 9 mittlerer Dienst). Die zweite Person ist tariflich beschäftigt
(E 10 TVöD). Während die Beamtin schwerpunktmäßig die Entgeltabrechnungen
durchführt, ist der tariflich Beschäftigte aktuell vorrangig mit der Personalsachbearbeitung
beschäftigt.
Der
tariflich Beschäftigte hat sein Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Havixbeck
zum 31.12.2013 gekündigt. Er nimmt zum 01.01.2014 bei einem anderen Dienstherrn
höherwertige Aufgaben wahr.
Daher
war verwaltungsseitig zu prüfen, wie die Aufgabenwahrnehmung im Personalbereich
zukünftig organisiert werden kann.
Neben
einer Nachbesetzung der frei werdenden Stelle ist auch die Möglichkeit einer
Aufgabenübertragung auf eine andere Verwaltung im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit für die Durchführung der Bezüge- und Entgeltabrechnungen geprüft
worden. Dieser Ansatz wurde nicht zuletzt aufgrund der Empfehlung der GPA im
letzten Prüfungsbericht „Personal“ verfolgt. Auf Seite 35 des Berichts heißt es
wörtlich:
„Gleichwohl weisen wir darauf hin,
dass wir insbesondere im Bereich der Bezüge- und Entgeltabrechnungen nicht
zuletzt aus unseren eigenen Erfahrungen heraus hervorragende
Kooperationspotenziale sehen, die auch seitens der Gemeinde Havixbeck geprüft
werden sollten.“
Zunächst
wurde das Modell des Kreises Warendorf einer näheren Betrachtung unterzogen. Im
Folgenden sind die wesentlichen Informationen des dortigen Dienstleistungsangebots
dargestellt:
- Im Jahr 2010
wurde beim Kreis Warendorf eine gemeinsame Servicestelle „Personal“
eingerichtet, an der sich Kommunalverwaltungen oder auch Dritte wie z.B. Eigengesellschaften
oder gemeinnützige Vereine in unterschiedlichem Umfang beteiligen können.
- Dieses Projekt
ist seinerzeit genauso wie das Finanzzentrum Baumberge vom Innenministerium
NRW begleitet worden.
- Zielsetzung der
Servicestelle „Personal“ ist es, Synergieeffekte durch Senkung der
Dienstleistungskosten und durch die Bündelung von Wissen und Erfahrung
hochwertigere Leistungen zu ermöglichen.
- Die
Personalhoheit der beteiligten Kommunen wird hierdurch nicht berührt. Die
Personalentscheidungen werden nach wie vor bei den jeweiligen Kommunen
getroffen und von diesen verantwortet.
- Der Kreis
Warendorf bietet zwei verschiedene Modelle an:
- Modul
1: Entgeltabrechnungen
- Festsetzung
von Bezügen und Zahlbarmachungen
- Ermittlung
von Personalkosten für die Haushaltsplanung und
- sonstige
Zwecke
- Personalkostenerstattungen
- Sozialversicherungspflichtige
Angelegenheiten
o
Modul
2: Personalsachbearbeitung (zusätzlich zum Modul 1 optional)
·
Personalgewinnungs-
und –auswahlverfahren
·
Versetzungen
·
Entlassungen
von Beamten/Beamtinnen
·
Beendigung von
Arbeitsverhältnissen von tariflich Beschäftigten
·
Arbeitsvertragsangelegenheiten
·
Ausbildungsangelegenheiten
einschließlich Umschulungen
·
Festsetzung
und Auszahlung von Reisekosten und
·
Organisatorische
Aufgaben wie z.B. Stellenbewertungen.
- Die Gemeinden
Everswinkel, Ostbevern und die Stadt Sendenhorst haben bereits seit 2009
Personalverwaltungsaufgaben auf den Kreis Warendorf übertragen.
- Die Gemeinden
Beelen und die Stadt Drensteinfurt kooperieren seit Anfang dieses Jahres
mit dem Kreis Warendorf.
- Zum 01.01.2014
wird sich die Stadt Telgte ebenfalls der Servicestelle „Personal“
anschließen.
- Preismodell: Die
Abrechnung zwischen dem Kreis Warendorf und dem jeweiligen Vertragspartner
erfolgt auf der Grundlage von Fallpauschalen. Die aktuell gültigen
Verrechnungssätze lauten:
- Modul 1: 12,50 €
pro Monat je Personalabrechnungsfall
- Kindergeldsachbearbeitung:
3,30 € pro Monat je Personalabrechnungsfall zusätzlich
- Modul 2: 14,00 €
pro Monat je Personalabrechnungsfall zusätzlich.
Verwaltungsseitig
ist ein intensiver Informationsaustausch mit den Gemeinden Ostbevern und Beelen
zu den bisherigen Erfahrungen erfolgt. Während Beelen nur die Beauftragung für
Modul 1 vorgenommen hat, nutzt Ostbevern das vollständige Dienstleistungspaket
(Module 1 und 2 plus Kindergeldsachbearbeitung, sog. „Full Service“).
Die
Gesprächsergebnisse lassen sich aus Sicht der vg. Gemeinden wie folgt zusammenfassen:
- Die
Zusammenarbeit mit der Servicestelle „Personal“ verläuft nach Auskunft
beider Kommunen sehr positiv.
- Nach anfänglicher
Eingewöhnungszeit merken die Bediensteten kaum, dass die Abrechnungen
nicht mehr im eigenen Rathaus erstellt werden.
- Die
Hauptansprechperson der Servicestelle hat sich den Bediensteten vorgestellt.
Durch die persönliche Vorstellung konnten Bedenken der Mitarbeiterschaft,
Personalangelegenheiten mit „Fremden“ zu regeln, ausgeräumt werden.
Anfängliche Hemmnisse wurden dadurch schnell abgebaut.
- Ähnlich wie bei
der Beihilfesachbearbeitung durch die kvw Münster setzt sich die
Servicestelle im Bedarfsfall direkt mit den Bediensteten in Verbindung.
- Auf den
Abrechnungen ist für jeden Bediensteten eine Ansprechperson der Servicestelle
mit Kontaktdaten angegeben. Rückfragen sind jederzeit möglich.
- Die
Personalkostenermittlung für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre erfolgt
durch die Servicestelle. Dadurch entfällt die bisher übliche zeitaufwendige
Arbeit im Herbst eines jeden Jahres für den Personalbereich im jeweiligen
Rathaus.
- Nach Aussagen
beider Gemeinden ist auch nach der Aufgabenübertragung eine Teilzeitkraft
im Rathaus erforderlich, die als Bindeglied zwischen den Rathausbediensteten
und der Servicestelle fungiert (Online-Schriftverkehr über virtuelle
Poststelle). Für die Variante „Full Service“ geht Ostbevern insoweit von
einem Stellenumfang von einer Teilzeitstelle (50%-Stelle) aus. Nach Angaben
aus Beelen dürfte der Zeitanteil bei Beauftragung für Modul 1 geringer
sein. Dies gilt insbesondere, je mehr sich die Bediensteten mit Abrechnungsfragen
direkt an die Servicestelle wenden.
- Beide Verwaltungen
bestätigen, dass nicht vorrangig der Einspareffekt für eine interkommunale
Zusammenarbeit spricht. Vielmehr wird als größter Gewinnfaktor die
kompetente Vertretung durch den größeren Personalpool in der Servicestelle
in Krankheitsfällen und Urlaubszeiten angesehen. Der Faktor
„Sicherstellung der Arbeitsqualität“ ist daher also wenigstens so wichtig
wie finanzielle Überlegungen.
Ergänzend
zur Befragung der vorgenannten Kommunen wurde verwaltungsseitig auch direkt mit
Vertretern des Kreises Warendorf Kontakt aufgenommen. Neben telefonischem und
Mail-Austausch von Informationen ist am 09.10.2013 auch im Kreishaus in
Warendorf ein ausführliches Gespräch geführt worden, um die Rahmenbedingungen
einer möglichen Zusammenarbeit zu fixieren.
In
diesem Gespräch hat die Verwaltung erstmalig Kenntnis davon erlangt, dass der
Kreis Coesfeld zuvor ebenfalls beim Kreis Warendorf hospitiert hat, um für
seine Mitgliedskommunen ein vergleichbares Angebot aufzubauen. Vorher war diese
Information hier nicht bekannt. Der Kreis Coesfeld hatte bis dato nicht aktiv
den Kontakt zu den Kreiskommunen gesucht, um sein Interesse an der Durchführung
von Personalverwaltungsaufgaben mitzuteilen.
Verwaltungsseitig
ist daraufhin beim Kreis Coesfeld angefragt worden, ob und ggf. unter welchen
Bedingungen eine Übertragung von Personalverwaltungsaufgaben erfolgen kann. In
einem persönlichen Gespräch mit Kreisvertretern, welches ich am 22.10.2013
zusammen mit Herrn Gottheil im Kreishaus geführt habe, habe ich Kenntnis davon
erlangt, dass mittelfristig voraussichtlich zwei weitere Kommunen aus dem Kreis
Coesfeld im Zuge von personeller Umstrukturierung eine Delegation von Personalverwaltungsaufgaben
an den Kreis Coesfeld planen. Der Kreis Coesfeld hat deutlich gemacht, sehr an
einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde Havixbeck als „Pilotkommune“ interessiert
zu sein. Dabei ist von Anfang an deutlich gemacht worden, dass sich die
Zusammenarbeit rechtlich (z.B. über die rechtliche Konstruktion der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) und inhaltlich (Arbeitsweisen, Art des
Informationsaustausches) an den Erfahrungen des Kreises Warendorf orientieren
soll.
Auf
der Grundlage der in § 3 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
genannten Parameter hat der Kreis Coesfeld eine Preiskalkulation durchgeführt.
Als
Preis für die in der Anlage zum Vertragsentwurf dargestellten Dienstleistungen
ist ein Betrag von 14,00 € pro Monat je Personalabrechnungsfall ermittelt
worden.
Damit
unterschreitet dieser Preis den Abrechnungstarif des Kreises Warendorf (Modul
1: 12,50 € + Kindergeldsachbearbeitung: 3,30 € = 15,80 €) um 1,80 € pro Monat
je Personalabrechnungsfall.
Bei
aktuell 120 Personalabrechnungsfällen weist das Angebot des Kreises Coesfeld
damit einen Preisvorteil in Höhe von 120 Fälle x 1,80 € x 12 Monate = 2.592 €
pro Jahr im Vergleich zum Angebot des Kreises Warendorf aus.
Der
Kreis Coesfeld hat nicht zuletzt durch Aufnahme der konkreten Berechnungsparameter
in den Vereinbarungstext begründet, dass es sich bei diesem Tarif nicht um
einen „politischen Preis“, sondern um einen nachvollziehbar kalkulierten Preis
handelt. Dieser soll zukünftig – ähnlich wird auch die Abrechnung im Finanzzentrum
Baumberge praktiziert – einer stetigen Prüfung unterliegen und bei Bedarf angepasst
werden können. Angesichts weiterer potenzieller Kreiskommunen als Neukunden
erscheint zukünftig ggf. eine Beibehaltung, wenn nicht sogar eine leichte Senkung
der Fallpauschale, aufgrund gesunkener Aufwendungen pro Fall (Verteilung der
Fixkosten auf einer größere Fallzahl) möglich.
Grundsätzlich
ist zukünftig zwar vertraglich auch eine Preiserhöhung nicht ausgeschlossen.
Dem
muss jedoch auch entgegen gehalten werden, dass die Verwaltung eine Gewähr für
eine bestimmte Dauer des Fortbestehens des Abrechnungstarifs von 15,80 € beim
Kreis Warendorf in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erhalten kann.
Außerhalb
der (noch) fehlenden praktischen Erfahrung des Kreises Coesfeld auf diesem
Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit und etwaiger Umstellungsprobleme in der
Einführungsphase sind keine Gründe ersichtlich, die das Angebot des Kreises
Coesfeld qualitativ weniger geeignet erscheinen lassen als die Lösung des
Kreises Warendorfs. Die Bediensteten der Personalabteilung des Kreises Coesfeld
verfügen regelmäßig über langjährige Erfahrung im Personalbereich und sollten
die Aufgabenwahrnehmung in der erwarteten Qualität sicherstellen können.
Daher
schlage ich Ihnen vor, die zum 01.01.2014 frei werdende E 10-Stelle zunächst nicht
neu zu besetzen, sondern die Verwaltung zu ermächtigen, die interkommunale
Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld auf der Grundlage des beigefügten
Entwurfs für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nebst Anlage zu begründen.
Der
Kreis Coesfeld übernimmt mit den Personalverwaltungsaufgaben für die Gemeinde
Havixbeck eine Aufgabe, zu der er gesetzlich nicht verpflichtet ist. Daher ist für
die Aufgabenwahrnehmung ein Kreistagsbeschluss nötig, der ebenfalls in der
letzten Sitzungsfolge 2013 gefasst werden soll.
Da
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach der Beschlussfassung von der Bezirksregierung
Münster genehmigt werden muss und dies aus Zeitgründen nicht mehr rechtzeitig
vor dem 01.01.2014 erfolgen wird, kann die interkommunale Zusammenarbeit
offiziell frühestens zum 01.02.2014 beginnen.
Die
aktuell für die Durchführung der Entgeltabrechnungen zuständige Bedienstete
wird im Rahmen der Neuorganisation einerseits die Bindegliedfunktion zwischen
Mitarbeiterschaft und dem Kreis Coesfeld ausüben sowie wesentliche Aufgaben der
Personalsachbearbeitung übernehmen. Daneben wird der zuständige Fachbereichsleiter
in Personalangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einzelne Aufgaben im
Bedarfsfall selbst übernehmen.
Komplexere
Arbeitsvorgänge wie z.B. Stellenbewertungen sollen zukünftig abweichend von der
bisherigen Praxis – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des bisherigen
Stelleninhabers – extern vergeben werden. Eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung
durch den Kreis Coesfeld auf Honorarbasis ist insoweit andiskutiert.
Der
Personalrat wurde über das Vorhaben der Verwaltung informiert. Das förmliche
Beteiligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die
beabsichtigte Entscheidung ist dem Kreis Warendorf mitgeteilt worden. Die dortigen
Ansprechpartner haben Verständnis für das „Zusammengehen mit dem Kreis
Coesfeld“ gezeigt.
1.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des dieser Verwaltungsvorlage
beigefügten Entwurfs einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nebst Anlage im
Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit Personalverwaltungsaufgaben auf den
Kreis Coesfeld zu übertragen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Lt.
aktueller Hochrechnung belaufen sich die Personalaufwendungen für die beiden
Bediensteten in 2013 inklusive Versorgungskassenbeitrag bzw. sowie Beitrag für
die Beihilfeumlagegemeinschaft auf rd. 65.000 €.
Die
an den Kreis Coesfeld zu zahlende Vergütung für die Übernahme der Personalverwaltungsaufgaben
wird sich jährlich mit etwa 120 Personalabrechnungsfällen x 14,00 € x 12 Monate
= 20.160 € ergeben. Dieser Ansatz fällt als Aufwand für Sach- und
Dienstleistungen ab dem Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit an.
Dem
stehen Personaleinsparungen gegenüber. Die durch die personelle Umstrukturierung
erzielte jährliche Personaleinsparung wird derzeit mit zwischen 23.000 und
25.000 € angenommen.
Im
Stellenplan 2014 kann eine E 10-Stelle im Umfang von 19,5 Stunden pro Woche gestrichen
werden.
Aufgrund
der qualitativ höheren Verwaltungsaufgaben bei der Personalsachbearbeitung ist
die A 9-Stelle ab 2014 als A 9-Stelle mit Zulage auszuweisen.
Aufgrund
nicht mehr benötigter Arbeitslizenzen für die Lohnbuchhaltungssoftware können
pro Jahr etwa weitere 900 € eingespart werden.
Die
vg. Auswirkungen sind im Entwurf des Haushalts 2014 bereits enthalten.