Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2014
Vorlage
142/2013
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von vier Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies

- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,

- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,

- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever,

- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.

 

Jährlich wiederkehrend setzen diese vier Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten jeweils in Form einer nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen (so auch gegenüber der Gemeinde Havixbeck) fest.

Gemäß § 92 Abs. 1 S. 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.

 

In Havixbeck erfolgt dies in der Form, dass die Verbandslasten, welche die Gemeinde für das Vorjahr an die einzelnen Unterhaltungsverbände gezahlt hat, im aktuellen Jahr jeweils als Wasserverbandsgebühren per Abgabenbescheid auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen Flächen umgelegt werden. Näheres ergibt sich aus der als Anlage beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2014“.

 

Die sich rechnerisch ergebenden Gebührensätze für die versiegelten Flächen sind rein kalkulatorische Werte, die nicht in die Wasserverbandsgebührensatzung aufgenommen werden. Deshalb ist beabsichtigt, die auf befestigte Flächen entfallenden Verbandslasten von voraussichtlich 12.088,09 € in die Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu überführen (wie schon in den Jahren 2005 bis 2013), wodurch sie den Eigentümern der bebauten Grundstücke im Rahmen der Regenwasserentsorgung anheim fallen.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise führt in 2014 bei der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband         Verbandsumlage      Veranlagung

                                              (bezogen auf die

                                               Vorjahreswerte)

                                            

IV Havixbeck-Roxel                 2014: 10,00 €/ha    2014:   7,60 €/ha

                                             (2013: 10,00 €/ha)   (2013:   7,60 €/ha)

Münsterische Aa-Oberlauf       2014: 11,00 €/ha   2014:   9,86 €/ha

                                             (2013: 10,00 €/ha)   (2013:   8,96 €/ha)

Obere Stever                          2014: 11,30 €/ha   2014: 10,74 €/ha

                                             (2013: 11,30 €/ha)   (2013: 10,74 €/ha)

Steinfurter Aa                         2014:   3,60 €/ha   2014:   3,42 €/ha

                                             (2013:   0,00 €/ha)   (2013:   0,00 €/ha).

 

Waldflächen ab 0,3 ha werden weiterhin auf Antrag um 50 % je ha ermäßigt.

 

Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2014 ist identisch mit der des Vorjahres, da gegenwärtig keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen wird. Die ermittelten Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des Vorjahres, allerdings mit Ausnahme der Wasser- und Bodenverbände Münsterische Aa Oberlauf und Steinfurter Aa. Der Unterhaltungsverband Steinfurter Aa hatte für das Jahr 2012 auf die Veranlagung von C-Beiträgen verzichtet, da außergewöhnlich hohe Überschüsse erwirtschaftet wurden; hierbei handelte es sich nach Auskunft des Verbandes aber um eine besondere Ausnahme.

 

Der aufgezeigte Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den Anforderungen des § 92 LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden.

 

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2014“ vom 07.11.2013 die in der Anlage beigefügte Satzung.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2014 in Höhe von voraussichtlich 12.088,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2014 getragen wird.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten verbleiben im Gemeindehaushalt.

Der o. a. Betrag ist danach als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung und als Ertrag im Produkt 1401 – Umweltschutz zu behandeln.