2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Das Gebiet der Gemeinde
Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von vier Wasser- und Bodenverbänden
(Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies
- der
Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,
- der Wasser- und
Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,
- der Wasser- und
Bodenverband Obere Stever,
- der Wasser- und
Bodenverband Steinfurter Aa.
Jährlich wiederkehrend
setzen diese vier Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten
jeweils in Form einer nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig
betroffenen Kommunen (so auch gegenüber der Gemeinde Havixbeck) fest.
Gemäß § 92 Abs. 1 S. 1
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) können
die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von Gewässern zweiter
Ordnung als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die
Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden
Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt
werden.
In Havixbeck erfolgt dies
in der Form, dass die Verbandslasten, welche die Gemeinde für das Vorjahr an
die einzelnen Unterhaltungsverbände gezahlt hat, im aktuellen Jahr jeweils als
Wasserverbandsgebühren per Abgabenbescheid auf der Grundlage einer
entsprechenden Satzung auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen
Flächen umgelegt werden. Näheres ergibt sich aus der als Anlage beigefügten
„Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr
2014“.
Die sich rechnerisch
ergebenden Gebührensätze für die versiegelten Flächen sind rein kalkulatorische
Werte, die nicht in die Wasserverbandsgebührensatzung aufgenommen werden.
Deshalb ist beabsichtigt, die auf befestigte Flächen entfallenden
Verbandslasten von voraussichtlich 12.088,09 € in die Betriebskostenabrechnung
für die Abwasserbeseitigung zu überführen (wie schon in den Jahren 2005 bis 2013),
wodurch sie den Eigentümern der bebauten Grundstücke im Rahmen der
Regenwasserentsorgung anheim fallen.
Die vorgeschlagene
Verfahrensweise führt in 2014 bei
der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Verbandsumlage Veranlagung
(bezogen auf die
Vorjahreswerte)
IV Havixbeck-Roxel
2014: 10,00 €/ha 2014: 7,60 €/ha
(2013:
10,00 €/ha) (2013:
7,60 €/ha)
Münsterische Aa-Oberlauf 2014: 11,00 €/ha 2014: 9,86 €/ha
(2013:
10,00 €/ha) (2013:
8,96 €/ha)
Obere Stever
2014: 11,30 €/ha 2014: 10,74 €/ha
(2013:
11,30 €/ha) (2013: 10,74 €/ha)
Steinfurter Aa
2014: 3,60 €/ha
2014:
3,42
€/ha
(2013: 0,00 €/ha) (2013:
0,00 €/ha).
Waldflächen ab 0,3 ha
werden weiterhin auf Antrag um 50 % je ha ermäßigt.
Die Vorgehensweise für
das Veranlagungsjahr 2014 ist identisch mit der des Vorjahres, da gegenwärtig
keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen wird. Die ermittelten
Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des Vorjahres, allerdings mit
Ausnahme der Wasser- und Bodenverbände Münsterische Aa Oberlauf und Steinfurter
Aa. Der Unterhaltungsverband Steinfurter Aa hatte für das Jahr 2012 auf die
Veranlagung von C-Beiträgen verzichtet, da außergewöhnlich hohe Überschüsse
erwirtschaftet wurden; hierbei handelte es sich nach Auskunft des Verbandes
aber um eine besondere Ausnahme.
Der aufgezeigte
Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den Anforderungen des § 92 LWG
weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird
vermieden.
Die zu beschließende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage
beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber
der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben.
1.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung
der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2014“ vom
07.11.2013 die in der Anlage beigefügte Satzung.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2014 in Höhe von voraussichtlich 12.088,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2014 getragen wird.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die
für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten
verbleiben im Gemeindehaushalt.
Der
o. a. Betrag ist danach als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung
und als Ertrag im Produkt 1401 – Umweltschutz zu behandeln.