2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage Nr. 107/2013
(Neufassung der Stellplatzablösesatzung) wurde in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 02.10.2013
zurückgestellt. Es bestand Einvernehmen, in der nächsten Sitzungsfolge im
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur über das Thema eingehender
zu beraten. (Protokoll H+FA/004/2013, TOP 8).
Zu den Anfragen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung wird
nachfolgend Stellung genommen.
Die Höhe des Bodenrichtwertes in der Gebietszone I (Ortskern) wurde aus
24 Einzelwerten in der Preisspanne von 120€ (Einkaufsmärkte Blickallee) bis
310€ (Giebelhäuser Hauptstraße) berechnet. Daraus resultiert der
Durchschnittswert von 220€.
In den Nachbargemeinden wurden die Bodenrichtwerte im Jahr 2009 mit durchschnittlich 140€
(Billerbeck) und 162,50€ (Nottuln) ermittelt. Die Höhe der
Stellplatzablösebeträge wurde ab 2010 in Billerbeck auf 4.302€ / 3.774€ (Zonen
I / II) und in Nottuln auf 4.758€ für den Ortsteil Nottuln festgesetzt.
Nach Rückfrage beim Städte- und Gemeindebund NRW liegt es im Ermessen
der Kommune, ob sie den Ablösebetrag auf der Grundlage eines ebenerdigen
Stellplatzes oder einer Parkpalette festlegen will. Voraussetzung für die
Festsetzung eines Ablösebetrages für einen Parkpalettenstellplatz sollte jedoch
sein, dass in der Gebietszone keine ausreichende Anzahl von ebenerdigen
Stellplätzen errichtet werden kann und zukünftig erforderliche Stellplätze
durch den Bau einer Parkpalette geschaffen werden sollen.
Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich gemäß § 51 Abs. 5
Landesbauordnung NRW nach den durchschnittlichen Herstellungs- und
Grunderwerbskosten für Stellplätze. Bei der Berechnung der Kosten für eine ein-
bzw. mehrgeschossige Parkpalette sind die Grunderwerbskosten auf die Anzahl der
Stellplätze über alle Etagen zu verteilen. Bei einer eingeschossigen
Parkpalette würden sich danach die Grunderwerbskosten von 220€/m² auf 110€/m²
halbieren und bei zwei Geschossen auf rd. 73€ je m² Stellplatzfläche ermäßigen.
Die Baukosten für Parkpaletten liegen je nach konstruktiver
Ausführung und Standard zwischen 4.000€
und 10.000€ je Stellplatz. Die mittleren Baukosten belaufen sich somit auf ca. 7.000€
je Stellplatz.
Da zurzeit keine konkreten Planungsabsichten für die Errichtung einer
Parkpalette vorliegen, wird vorgeschlagen, den Ablösebetrag in der Gebietszone
I (Ortskern) zunächst auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines
ebenerdigen Stellplatzes in Höhe von 5.900€ festzusetzen. Im Zuge einer
zukünftigen Planung und Errichtung einer Parkpalette, wäre dann eine Anpassung
des Stellpatzablösebetrages erneut zu prüfen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung
die neuen Ablösebeträge und den Erlass der neugefassten
Stellplatzablösesatzung gemäß Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 107/2013 vom
10.09.2013 mit folgender Abweichung: Die
Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Gemeindegebietsteil I wird auf 5.900,00
€ festgesetzt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
s. Verwaltungsvorlage Nr.
107/2013 vom 10.09.2013