2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Bauherren haben in dem
der Verwaltungsvorlage Nr.136/2013 als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 4.11.2013
gebeten, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schlautbach“ für den Bereich
des Flurstückes 901 so vereinfacht zu ändern, dass die Nutzung des Grundstücks
insbesondere hinsichtlich der Ausnutzung des Sonnenlichts und der Schaffung von
Schallschutzmaßnahmen optimiert werden kann.
Wie Sie dem
Antragsschreiben der Bauherren entnehmen können, wird eine Erweiterung des
nördlichen Baufeldes um 2,00 m, die Änderung der Firstrichtung von traufen- auf
giebelständig, die Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach sowie die
Änderung der Dachneigung von 35 – 48° auf 15 - 30° gewünscht.
Die im Antrag genannten
Änderungswünsche sind nachvollziehbar und städtebaulich vertretbar.
Die Eigentümer der
benachbarten Grundstücke haben ausweislich einer hier vorliegenden
Einverständniserklärung der begehrten Änderung zugestimmt.
Träger öffentlicher
Belange sind von der gewünschten Änderung nicht betroffen, so dass es daher keiner
Beteiligung bedarf.
Ich habe daher keine
Bedenken, Ihnen die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am
Schlautbach“ für den Bereich des Flurstücks 901 zu empfehlen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden
Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.
Darüber hinaus beschließt
der Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen,
und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften
gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von
traufenständig auf giebelständig , der Änderung der Dachform von Satteldach auf
Pultdach und der Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.
Weiterhin wird die 22.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung
beschlossen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden von den
Antragstellern getragen.
Klaus Gromöller