Betreff
22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Schlautbach"
Vorlage
136/2013
Aktenzeichen
II.12 622-21/49
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Bauherren haben in dem der Verwaltungsvorlage Nr.136/2013 als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 4.11.2013 gebeten, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schlautbach“ für den Bereich des Flurstückes 901 so vereinfacht zu ändern, dass die Nutzung des Grundstücks insbesondere hinsichtlich der Ausnutzung des Sonnenlichts und der Schaffung von Schallschutzmaßnahmen optimiert werden kann.

 

Wie Sie dem Antragsschreiben der Bauherren entnehmen können, wird eine Erweiterung des nördlichen Baufeldes um 2,00 m, die Änderung der Firstrichtung von traufen- auf giebelständig, die Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach sowie die Änderung der Dachneigung von 35 – 48° auf 15 - 30° gewünscht.

 

Die im Antrag genannten Änderungswünsche sind nachvollziehbar und städtebaulich vertretbar.

 

Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der begehrten Änderung zugestimmt.

Träger öffentlicher Belange sind von der gewünschten Änderung nicht betroffen, so dass es daher keiner Beteiligung bedarf.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ für den Bereich des Flurstücks 901 zu empfehlen.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von traufenständig auf giebelständig , der Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach und der Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.

 

Weiterhin wird die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten werden von den Antragstellern getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller