2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
s. Vorlage Nr. 104/2013
Die Eigentümer des
Grundstückes Ignatiusstraße 21 planen seit längerem die Errichtung einer
ergänzenden Bebauung im südwestlichen Bereich des Grundstückes, um den Kindern
der Eigentümerin dort Wohnraum zu schaffen. Hierfür ist eine Änderung des
maßgeblichen Bebauungsplanes erforderlich, und zwar durch Erweiterung der
bebaubaren Fläche und durch Veränderung der Firstrichtung.
Die Eigentümer der
benachbarten Grundstücke (Ignatiusstr. 29 und 19 sowie Finkenstraße 38) sind
von den Bauwilligen über das geplante Bauvorhaben informiert worden. Die
Eigentümer des Grundstückes Ignatiusstraße 19 haben Bedenken erhoben; nach
anfänglicher Zustimmung hat die Eigentümerin des Grundstückes Finkenstraße 38
diese inzwischen widerrufen. Die Eigentümer des Grundstückes Ignatiusstraße 29
haben zugestimmt.
Wegen der vorgebrachten
Bedenken, die sich auch auf die Größe des Bauvorhabens bezogen, hat inzwischen
eine Umplanung stattgefunden. Es ist nunmehr vorgesehen, dass Grundstück
entsprechend den dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Plänen zu bebauen (1
Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss; Firsthöhe angepasst an die umgebende
Bebauung).
Zu dieser Planabsicht hat
wiederum eine Beteiligung der Nachbarn stattgefunden; die Zustimmung der
Eigentümer des Grundstückes Ignatiusstraße 29 liegt hier vor. Aufgrund
urlaubsbedingter Abwesenheit habe ich noch keine Rückmeldung der Eigentümerin
des Grundstückes Finkenstraße 38 vorliegen.
Die Eigentümer des
Grundstückes Ignatiusstraße 19 bleiben bei ihrer Ablehnung. Sie führen aus,
dass wegen der Größe und Nähe des Objektes eine unmittelbare Beeinträchtigung
für sie entsteht, da laufend vom Garten
und Hauseingang direkt auf das geplante Objekt gesehen werden kann und von dort aus Einsicht in das eigene
Grundstück entsteht. Durch die schon vorhandene Umgebungsbebauung sei man
ohnehin schon eingeschlossen und eine weitere Bebauung wird abgelehnt, um noch
ein wenig Gartenfreiheit nutzen zu können. Der Bereich sei kein Neubaugebiet,
in dem dicht an dicht gewohnt werde.
Die Gründe die vorgetragen
werden, sind durchaus nachvollziehbar. Gleichwohl muss darauf hingewiesen
werden, dass durch die Umplanung des Objektes in der jetzt vorliegenden Form
eine Verringerung der Baumasse erfolgt und durch den Verzicht auf das 2.
Vollgeschoss zugunsten eines ausgebauten flach geneigten Daches die
Fensterflächen, die zum Nachbargrundstück ausgerichtet sind, reduziert wurden.
Insofern ist den Bedenken, die von den Nachbarn vorgetragen wurden, in Teilen
Rechnung getragen worden.
Als Grundlage für die
Entscheidung des Rates über die beantragte Planänderung sind folgende Aspekte
zu berücksichtigen: Das Interesse an einer Nachverdichtung auf dem betreffenden
Grundstück und der Vertrauensschutz der von der Planung berührten Nachbarn sowie
der durch Baugesetzbuch für die Gemeinde
geltende Planungsgrundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung vor
Außenentwicklung und der Pflicht zum
sparsamen Umgang mit Bauland.
Das jetzt geplante
Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Gestaltung gut in die umgebende Bebauung
ein. Die Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke wird auf ein Mindestmaß
begrenzt. Die noch vorhandenen Abstände zwischen Neubau und Grenze zum
Grundstück Ignatiusstraße 19 sind so bemessen, dass ausreichend Raum für eine
Gartennutzung verbleibt.
Da die bauliche
Entwicklung im südwestlichen Bereich des Grundstückes stattfindet, sind
Beeinträchtigungen der nördlich angrenzenden Grundstücke kaum zu erwarten.
Insgesamt kann
festgestellt werden, dass durch die begehrte Planänderung die Möglichkeit einer
behutsamen Nachverdichtung geschaffen wird und hierdurch eine Beeinträchtigung
der umgebenden Grundstücke nicht in unzumutbarer Weise entsteht. Hierdurch wird
dem Grundsatz der Innen- vor Außenentwicklung Rechnung getragen und das
Baugrundstück einer verbesserten Ausnutzbarkeit zugeführt.
Ich empfehle Ihnen daher,
die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Straße“ zu beschließen.
Da bereits im Vorfeld
Bedenken gegen die Planänderung vorgetragen worden sind, schlage ich Ihnen
weiter vor, den Planentwurf für die Dauer eines Monats auszulegen, um der
interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über das
Ergebnis der Auslegung wird der Gemeinderat informiert, um die notwendigen Beschlüsse hierzu zu fassen. Erst danach kann
die Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar
Ø
Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des
Grundstückes Ignatiusstraße 21 durch Verschiebung der Baugrenze in
südwestlicher Richtung in einem Abstand von 3 m zur angrenzenden Verkehrsfläche
Ø Zulassung der Firstrichtung wahlweise in Nord/Südrichtung bzw. West/Ostrichtung.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt. Der Entwurf für die Änderung ist dem Plan, der der Vorlage 133/2013 als Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen.
Weiterhin beschließt der Gemeindrat, den Planentwurf für die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen, um der interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der
Planänderung werden vom Antragsteller getragen.