2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt über ein ca. 95 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalspülung und der optischen TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ -nicht nur wegen der Werteerhaltung ihrer unterirdischen Infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen- einen sehr hohen Stellenwert.

So sind es die „Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach Feststellungen schadhafter Kanäle diese –unter Berücksichtigung des Schadenausmaß- in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.

 

Die in dem Kanalsanierungskonzept (Anlage) berücksichtigten und beschriebenen Schäden und Zustände stammen aus den Unterhaltungsjahren 2008, 2009 und 2011. Bei der erneuten Klassifizierung dieser Datensätze haben sich Abweichungen ergeben, die in der zurückliegenden Auswertung nicht berücksichtigt wurden.

 

Berücksichtigt hierbei wurden die Kanalisationen des nördlichen Gemeindegebiets von Havixbeck, das Entwässerungsgebiet Flothfeld.

 

Hier wurden die Kanalhaltungen mit der nach DIN-EN 13508-2 (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) festgelegten Schadensklasse 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ konzipiert.

 

In den Folgejahren sollen weitere Kanalsanierungen  -auch unter Berücksichtigung der Straßenzustandes- erfolgen. Betrachtet werden sollen hier vorrangig die Bereiche Gennericher Straße, Kolpingstraße, Beekenkamp, Südostring und Im Flothfeld die möglicherweise einen Kanalneubau in offener Bauweise aus wirtschaftlicher Sicht rechtfertigen.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Das Kanalsanierungskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 98.000,00 € sind im  Haushaltsjahr 2014 berücksichtigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Produkt 1106- Entwässerung & Abwasserbeseitigung sind für die laufende Kanalunterhaltung 150.000,00 € berücksichtigt.

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht sowie insbesondere für die Unterhaltung und Kontrolle des gemeindlichen Kanalnetzes.