2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck verfügt über ein ca.
95 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht erfährt
neben der Kanalspülung und der optischen TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“
-nicht nur wegen der Werteerhaltung ihrer unterirdischen Infrastrukturellen
Abwasserbeseitigungsanlagen- einen sehr hohen Stellenwert.
So sind es die „Dichtheit, die
Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den fachlich
allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes Entwässerungssystem
auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach Feststellungen
schadhafter Kanäle diese –unter Berücksichtigung des Schadenausmaß- in
festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.
Die in dem Kanalsanierungskonzept (Anlage)
berücksichtigten und beschriebenen Schäden und Zustände stammen aus den
Unterhaltungsjahren 2008, 2009 und 2011. Bei der erneuten Klassifizierung
dieser Datensätze haben sich Abweichungen ergeben, die in der zurückliegenden
Auswertung nicht berücksichtigt wurden.
Berücksichtigt hierbei wurden die
Kanalisationen des nördlichen Gemeindegebiets von Havixbeck, das
Entwässerungsgebiet Flothfeld.
Hier wurden die Kanalhaltungen mit der nach
DIN-EN 13508-2 (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden) festgelegten Schadensklasse 5 „sofortiger Handlungsbedarf“
konzipiert.
In den Folgejahren sollen weitere
Kanalsanierungen -auch unter
Berücksichtigung der Straßenzustandes- erfolgen. Betrachtet werden sollen hier
vorrangig die Bereiche Gennericher Straße, Kolpingstraße, Beekenkamp,
Südostring und Im Flothfeld die möglicherweise einen Kanalneubau in offener
Bauweise aus wirtschaftlicher Sicht rechtfertigen.
1.
Beschlussvorschlag:
Das Kanalsanierungskonzept wird zur Kenntnis
genommen. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 98.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2014 berücksichtigt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Im Produkt 1106- Entwässerung &
Abwasserbeseitigung sind für die laufende Kanalunterhaltung 150.000,00 €
berücksichtigt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen
im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht sowie insbesondere für die
Unterhaltung und Kontrolle des gemeindlichen Kanalnetzes.