Betreff
Einrichtung der Halbtagsstelle eines Klimamanagers
Vorlage
126/2013
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist. Das Klimaschutzkonzept ist im März 2012 fertiggestellt worden, so dass die Stelle bis zum Februar 2015 besetzt werden müsste.

 

Seitens der Verwaltung ist in der Zwischenzeit eine Abfrage in den vier Nachbarkommunen erfolgt, inwieweit die Teilung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement denkbar sei. Aus verschiedenen Gründen wie z. B. fehlende Fördervoraussetzung, Bedarf nach einer Vollzeitstelle oder dem Vorhandensein einer ähnlich gelagerten Stelle, kann eine Kooperation in diesem Bereich nicht zustande kommen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 hat Herr Dr. Bröckling vom Büro Planinvent anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Möglichkeiten einer Förderung der Personal- und Sachkosten für einen Klimamanager berichtet.

 

Die SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben mit Schreiben vom 09.10.2013 den Antrag gestellt, die grundsätzliche Möglichkeit zur Schaffung einer befristeten Stelle eines Klimamanagers zu schaffen. Der Antrag ist der Niederschrift des Rates vom 10.10.2013 als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Klimaschutz ist für die Gemeinde Havixbeck ein wichtiges Handlungsziel. Deshalb ist im Jahr 2011/2012 ein Klimaschutzkonzept erarbeitet worden. Für die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist eine gezielte Steuerung des Prozesses erforderlich. Mit dem Ziel der stetigen Optimierung des Energieeinsatzes integriert und koordiniert ein Klimamanager verschiedene Aufgaben und Maßnahmen und fungiert dabei als Ansprechpartner und Berater für Projektpartner. Mit Hilfe eines Klimamanagers und der damit verbundenen Umsetzung des Maßnahmenkataloges kann die Gemeinde Havixbeck zu einer energiebewusst agierenden und den Klimaschutz vorantreibenden Gemeinde mit Vorbildfunktion werden.

Um im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung -wie unter Punkt 9.1 im Klimaschutzkonzept dargelegt- erfolgreich zu sein, muss das Konzept in einen dauerhaften und, koordinierten Prozess überführt werden. Mit dem bestehenden Personalbestand der Gemeinde Havixbeck gibt es wenige Möglichkeiten, dieses zu leisten. Durch die Einstellung eines Klimamanagers würde der guten Arbeit des Arbeitskreises Klimaschutz eine fachliche Unterstützung zur Seite gestellt, um die verschiedenen Aktivitäten zu bündeln, zu initiieren und die Havixbecker immer wieder neu zu motivieren.

 

Die Refinanzierung des Klimamanagers kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

 

1.      Einsparung von Energiekosten:

Hier wird durch entsprechende Maßnahmenbildung sowohl der Ausstoß an CO2 als auch an Euro gesenkt.

 

2.      Zusätzliche Fördermittelakquise zur Maßnahmenumsetzung:

Hierzu sei gesagt, dass die Voraussetzungen hoch gesteckt sind. Die Maßnahme muss z.B. ein CO2-Minderungspotential von 80 % aufweisen.

 

Förderfähige Maßnahmen zu 2. sind:

·         Einzelne energiesparende Maßnahmen wie die Optimierung eines kompletten Heizungssystems, Austausch der Fenster einzelner Gebäude oder eine investive Maßnahme zur Reduzierung bzw. Optimierung der motorisierten Mobilität
Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien durch investive technische Maßnahmen, wie den Umbau eines Nahwärmesystems inkl. Brennstoffumstellung

Für eine dieser Maßnahmen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der Zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 250.000 € gewährt.

·         Sachausgaben (vor allem für Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterialien und Literatur), die Förderquote beträgt 65 %

·         Ausgaben für Reisen des Klimaschutzmanagers zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen sowie zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager, die Förderquote beträgt 65 %

·         Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Maximalumfang von 20.000 €, die Förderquote beträgt 65 %

·         Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr, die Förderquote beträgt 65 %

 

Aufgrund dieser Auflistung lässt sich ersehen, dass eine Refinanzierung der Stelle eines Klimamanagers alleine auf der kommunalen Seite gut möglich ist. Ferner kann durch gezielte Kampagnen und Beratungen, z.B. im Bereich der Altbausanierung Wirtschaftsförderung für die örtliche Wirtschaft (Banken, Handwerker) betrieben werden.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Haushaltmittel für Personalaufwand in Höhe von 26.500 € und für die Vereinnahmung der Fördergelder in Höhe von 17.225 € zur Ausweisung einer halben Stelle (TVöD 10) im Stellenplan 2014 für eine befristete Stelle eines Klimamanagers bereitzustellen. Ferner sind 2.400 € für die Antragsstellung einzuplanen. Voraussetzung für die Bereitstellung der Personalaufwendungen ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält. Die endgültige Beratung zur Einrichtung der Stelle wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsplan wären für die Errichtung einer halben Stelle für das Klimaschutzmanagement 26.500 € als Personalaufwand einzuplanen. Dem stünden Erträge durch Fördergelder in Höhe von 17.225 € entgegen, so dass ein Eigenanteil von 9.275 € verbleibt. Für die Antragsstellung wären 2.400 € einzukalkulieren. Die Grundausstattung für den Geschäftsbedarf eines zukünftigen Klimamanagers ist in der Verwaltung vorhanden. Hierüber hinaus müssen noch Sachmittel eingeplant werden, welche aber, wie in der Begründung beschrieben, gefördert werden. Die Höhe dieser Mittel hängt stark von den geplanten Maßnahmen ab.