2. Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Voraussetzung für die Förderung der
Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist ein Klimaschutzkonzept
oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist. Das Klimaschutzkonzept
ist im März 2012 fertiggestellt worden, so dass die Stelle bis zum Februar 2015
besetzt werden müsste.
Seitens der Verwaltung ist in der
Zwischenzeit eine Abfrage in den vier Nachbarkommunen erfolgt, inwieweit die
Teilung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement denkbar sei. Aus verschiedenen
Gründen wie z. B. fehlende Fördervoraussetzung, Bedarf nach einer
Vollzeitstelle oder dem Vorhandensein einer ähnlich gelagerten Stelle, kann
eine Kooperation in diesem Bereich nicht zustande kommen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 hat Herr Dr. Bröckling vom Büro
Planinvent anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Möglichkeiten einer
Förderung der Personal- und Sachkosten für einen Klimamanager berichtet.
Die SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen haben mit Schreiben vom 09.10.2013 den Antrag gestellt, die
grundsätzliche Möglichkeit zur Schaffung einer befristeten Stelle eines
Klimamanagers zu schaffen. Der Antrag ist der Niederschrift des Rates vom
10.10.2013 als Anlage 3 beigefügt.
Der Klimaschutz ist für die Gemeinde Havixbeck ein wichtiges
Handlungsziel. Deshalb ist im Jahr 2011/2012 ein Klimaschutzkonzept erarbeitet
worden. Für die
erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist eine gezielte Steuerung des
Prozesses erforderlich. Mit dem Ziel der stetigen Optimierung des
Energieeinsatzes integriert und koordiniert ein Klimamanager verschiedene
Aufgaben und Maßnahmen und fungiert dabei als Ansprechpartner und Berater für
Projektpartner. Mit Hilfe eines Klimamanagers und der damit verbundenen
Umsetzung des Maßnahmenkataloges kann die Gemeinde Havixbeck zu einer
energiebewusst agierenden und den Klimaschutz vorantreibenden Gemeinde mit
Vorbildfunktion werden.
Um im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung -wie unter Punkt
9.1 im Klimaschutzkonzept dargelegt- erfolgreich zu sein, muss das Konzept in
einen dauerhaften und, koordinierten Prozess überführt werden. Mit dem
bestehenden Personalbestand der Gemeinde Havixbeck gibt es wenige
Möglichkeiten, dieses zu leisten. Durch die Einstellung eines Klimamanagers würde
der guten Arbeit des Arbeitskreises Klimaschutz eine fachliche Unterstützung
zur Seite gestellt, um die verschiedenen Aktivitäten zu bündeln, zu initiieren
und die Havixbecker immer wieder neu zu motivieren.
Die Refinanzierung des Klimamanagers kann
durch folgende Maßnahmen erfolgen:
1.
Einsparung von Energiekosten:
Hier wird durch
entsprechende Maßnahmenbildung sowohl der Ausstoß an CO2 als auch an Euro
gesenkt.
2.
Zusätzliche Fördermittelakquise zur
Maßnahmenumsetzung:
Hierzu sei gesagt,
dass die Voraussetzungen hoch gesteckt sind. Die Maßnahme muss z.B. ein
CO2-Minderungspotential von 80 % aufweisen.
Förderfähige Maßnahmen zu 2. sind:
·
Einzelne energiesparende Maßnahmen wie die
Optimierung eines kompletten Heizungssystems, Austausch der Fenster einzelner
Gebäude oder eine investive Maßnahme zur Reduzierung bzw. Optimierung der
motorisierten Mobilität
Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien durch investive
technische Maßnahmen, wie den Umbau eines Nahwärmesystems inkl. Brennstoffumstellung
Für eine dieser
Maßnahmen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der
Zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 250.000 € gewährt.
·
Sachausgaben (vor allem für Geschäftsbedarf,
Verbrauchsmaterialien und Literatur), die Förderquote beträgt 65 %
·
Ausgaben für Reisen des Klimaschutzmanagers zur
Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen sowie zur zusätzlichen
Qualifizierung der Klimaschutzmanager, die Förderquote beträgt 65 %
·
Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für
Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Maximalumfang von
20.000 €, die Förderquote beträgt 65 %
·
Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an
sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der
Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr, die Förderquote beträgt
65 %
Aufgrund dieser Auflistung lässt sich
ersehen, dass eine Refinanzierung der Stelle eines Klimamanagers alleine auf
der kommunalen Seite gut möglich ist. Ferner kann durch gezielte Kampagnen und
Beratungen, z.B. im Bereich der Altbausanierung Wirtschaftsförderung für die
örtliche Wirtschaft (Banken, Handwerker) betrieben werden.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen
Haushaltmittel für Personalaufwand in Höhe von 26.500 € und für die
Vereinnahmung der Fördergelder in Höhe von 17.225 € zur Ausweisung einer halben
Stelle (TVöD 10) im Stellenplan 2014 für eine befristete Stelle eines
Klimamanagers bereitzustellen. Ferner sind 2.400 € für die Antragsstellung
einzuplanen. Voraussetzung für die Bereitstellung der Personalaufwendungen ist,
dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält. Die
endgültige Beratung zur Einrichtung der Stelle wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan wären für die Errichtung einer halben Stelle für das
Klimaschutzmanagement 26.500 € als Personalaufwand einzuplanen. Dem stünden Erträge
durch Fördergelder in Höhe von 17.225 € entgegen, so dass ein Eigenanteil von
9.275 € verbleibt. Für die Antragsstellung wären 2.400 € einzukalkulieren. Die
Grundausstattung für den Geschäftsbedarf eines zukünftigen Klimamanagers ist in
der Verwaltung vorhanden. Hierüber hinaus müssen noch Sachmittel eingeplant
werden, welche aber, wie in der Begründung beschrieben, gefördert werden. Die
Höhe dieser Mittel hängt stark von den geplanten Maßnahmen ab.