2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif ist
zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013
geändert worden.
Nunmehr
schlage ich Ihnen eine erneute Anpassung der Bestimmungen zum 01.01.2014 vor.
Der
in der Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung
der Gemeinde Havixbeck stimmt im Wortlaut mit der vom Städte- und Gemeindebund
NRW entwickelten Verwaltungsgebühren-Mustersatzung vollständig überein.
Inhaltlich haben sich im Vergleich zur bisher gültigen Satzung mit Ausnahme von
Anpassungen der Rechtsgrundlagen im einleitenden Text keine Änderungen ergeben.
Die
Gebührentarife sind in Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes
NRW angepasst worden.
Die
Tarifstelle 14 soll im Zuge des Aufbaus einer Kosten- und Leistungsrechnung für
den Bauhof konkret auf die vorhandenen Fahrzeuge ausgerichtet werden. Derzeit
liegen die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen hierfür jedoch noch nicht vollständig
vor, weshalb die jetzt vorgeschlagenen Beträge zukünftig voraussichtlich noch
anzupassen sein werden.
Der
ebenfalls als Anlage 2 beigefügten Tarifübersicht können die wesentlichen Änderungen
entnommen werden.
Der Gemeinderat
beschließt den dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Entwurf der
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif als Satzung.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die bei einzelnen Tarifstellen erhöhten Gebühren
werden sich die Erträge der Gemeinde Havixbeck ab dem 01.01.2014 um jährlich
insgesamt zwischen 300 und 500 € erhöhen.