Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
121/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif ist zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert worden.

 

Nunmehr schlage ich Ihnen eine erneute Anpassung der Bestimmungen zum 01.01.2014 vor.

 

Der in der Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck stimmt im Wortlaut mit der vom Städte- und Gemeindebund NRW entwickelten Verwaltungsgebühren-Mustersatzung vollständig überein. Inhaltlich haben sich im Vergleich zur bisher gültigen Satzung mit Ausnahme von Anpassungen der Rechtsgrundlagen im einleitenden Text keine Änderungen ergeben.

 

Die Gebührentarife sind in Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst worden.

Die Tarifstelle 14 soll im Zuge des Aufbaus einer Kosten- und Leistungsrechnung für den Bauhof konkret auf die vorhandenen Fahrzeuge ausgerichtet werden. Derzeit liegen die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen hierfür jedoch noch nicht vollständig vor, weshalb die jetzt vorgeschlagenen Beträge zukünftig voraussichtlich noch anzupassen sein werden.

 

Der ebenfalls als Anlage 2 beigefügten Tarifübersicht können die wesentlichen Änderungen entnommen werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt den dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die bei einzelnen Tarifstellen erhöhten Gebühren werden sich die Erträge der Gemeinde Havixbeck ab dem 01.01.2014 um jährlich insgesamt zwischen 300 und 500 € erhöhen.