2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  1. Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  2. Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  3. Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  4. Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  5. Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  6. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2014 gegenüber Kalkulation 2013:

 

Nr.

Bezeichnung

2014

2013

Unterschied

1

Unternehmerkosten

373.500 €

374.200 €

-700 €

2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

410.026 €

455.216 €

-45.190 €

3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

78.483 €

77.209 €

1.274 €

4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

44.868 €

45.714 €

-847 €

5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

40.500 €

48.000 €

-7.500 €

 

Zwischenergebnis

947.377 €

1.000.339 €

-52.962 €

 

Summe ansatzfähige Kosten

 

 

 

6

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

63.478 €

55.662 €

7.816 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

 

Umlagefähige Gesamtkosten

883.899 €

944.677 €

-60.778 €

 

 

1.      Begründung der Kostenveränderungen:

 

1.1.   Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite  1 Gebührenkalkulation)               
Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und Tonnage werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aufgrund der kalkulierten Gefäßanzahl bzw. Tonnage errechnet sich der            geringfügige Minusbetrag.

1.2.   Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, Seiten 1 - 2 Gebührenkalkulation)                                                                                         
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2014 die Gebührensätze zu verändern.
Insbesondere ist vorgesehen, die Restmüllgebühr von 147 €/t auf  146 €/t und die Gebühr für Bio- und Grünabfälle von 80 €/t auf 70 €/t zu reduzieren.
Aufgrund der geänderten Tonnagesätze errechnet sich  die ausgewiesene Kostenreduzierung.

1.3.   Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)                                                                                         
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 1/2012. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der Personalkosten.     


Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 15.10.2012. Diese Kosten sind gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen worden.
Insgesamt errechnet sich der geringfügige Erhöhungsbetrag.

1.4.   Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)                                                                                       
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in 4 unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet  sich eine geringfügige Erhöhung der kalkulatorischen AfA  aller 4 Anlagen für das 6. Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich somit der geringfügige Minusbetrag für kalkulatorische AfA und Zinsen.

 

1.5.   Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5,
Seite 3 Gebührenkalkulation)                                                                        
Die einzelnen Containerboxen sind zu sanieren. Die hierfür in 2013 veranschlagten Mittel von 38.000 € sind bislang nicht ausgegeben worden. Weiterhin wurde in 2013 eine weitere Summe von 10.000 € für Gerichts- und Sachverständigenkosten vorgesehen. Sollten diese Beträge bis Ende des Jahres nicht ausgegeben werden, werden diese dem Gebührenzahler im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren 2015 durch die Betriebsabrechnung für das Haushaltsjahr 2013  wieder gutgeschrieben.
Damit in 2014 die dringende Sanierung vorgenommen werden kann, ist eine erneute Veranschlagung notwendig. Hierfür ist der nunmehr ausgewiesene Betrag i.H.v. 40.500 € erforderlich.

1.6.   Feststellung des betriebwirtschaftlichen Ergebnisses 2012 (s. Punkt 5,
Seite 4 Gebührenkalkulation)                                                                        
Das Abrechnungsjahr 2012 schließt mit einer Überdeckung i.H.v. 63.478 € ab.
Diese Kosten wurden bereits von den Gebührenzahlern 2012 aufgebracht.
Die Überdeckung ist um den ausgewiesenen Betrag höher als im Vorjahr.

2.      Ermittlung der Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

2.1.   Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite  7 der Gebührenkalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen Staffelung würde der Höchstbetrag überschritten. Es erfolgt somit eine geringfügige Veränderung zu Gunsten der Bioabfallgebühr. Die Grundgebühr hierfür wird von 30 auf 25 € gesenkt. Die Grundgebühr für Restmüll bleibt bei 50 € und die für Papier bei 15 € pro Gefäß.

2.2.   Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite  7 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt. Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße  errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.

2.3.   Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß, 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die Kalkulation 2014 übernommen.

2.4.   Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:

0,0036 € für Rest-,
0,0023 € für Bio- und
0,0002 € für Papiermüll




 

2.5.   Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 7 Gebührenkalkulation):

Restmüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

60 l

115,32 €

-4,68 €

80 l

132,48 €

-6,24 €

120 l

166,80 €

-9,36 €

240 l

269,76 €

-18,72 €

1.100 l

1.951,44 €

-171,6 €

 

 

 

Biomüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

81,12 €

-11,28 €

120 mit Filter

86,88 €

-11,28 €

240 oh. Filter

137,28 €

-17,52 €

240 mit Filter

143,16 €

-17,52 €

 

 

 

Papiermüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

240 l

20,04 €

-0,60 €

 

3. Gesamtbetrachtung:

Die Abfallgebühren können insgesamt gesenkt werden. Das liegt zum einen daran, dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2012 dem Gebührenzahler 2014 zugute kommt, zum anderen senkt der Kreis Coesfeld voraussichtlich seine Entsorgungsgebühren.

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Kalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 25.10.2013 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage)

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

Gromöller