2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:
- Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
- Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
- Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
- Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
- Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
- Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)
Voraussichtliche Kostenentwicklung 2014 gegenüber Kalkulation 2013:
Nr. |
Bezeichnung |
2014 |
2013 |
Unterschied |
1 |
Unternehmerkosten |
373.500 € |
374.200 € |
-700 € |
2 |
Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis |
410.026 € |
455.216 € |
-45.190 € |
3 |
Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck |
78.483 € |
77.209 € |
1.274 € |
4 |
Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) |
44.868 € |
45.714 € |
-847 € |
5 |
Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof |
40.500 € |
48.000 € |
-7.500 € |
|
Zwischenergebnis |
947.377 € |
1.000.339 € |
-52.962 € |
|
Summe ansatzfähige Kosten |
|
|
|
6 |
Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses |
63.478 € |
55.662 € |
7.816 € |
|
-
ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem
Kalkulationsjahr - |
|
|
|
|
Umlagefähige Gesamtkosten |
883.899 € |
944.677 € |
-60.778 € |
1. Begründung
der Kostenveränderungen:
1.1. Unternehmerkosten
(s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)
Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und
Tonnage werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aufgrund der kalkulierten
Gefäßanzahl bzw. Tonnage errechnet sich der geringfügige
Minusbetrag.
1.2. Entsorgungs- und
Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, Seiten 1 - 2 Gebührenkalkulation)
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld,
vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum
Insbesondere ist vorgesehen, die Restmüllgebühr von 147 €/t auf 146 €/t
und die Gebühr für Bio- und Grünabfälle von 80 €/t auf 70 €/t zu reduzieren.
Aufgrund der geänderten Tonnagesätze errechnet sich die ausgewiesene Kostenreduzierung.
1.3. Personal- und
Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 1/2012.
Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der
Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom
Insgesamt errechnet sich der geringfügige Erhöhungsbetrag.
1.4. Kalkulatorische
Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in 4 unterschiedliche Anlagen mit
verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach Indizes des IT.NRW
berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der
kalkulatorischen AfA aller 4 Anlagen für
das 6. Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich
aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet
sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich somit der geringfügige Minusbetrag für kalkulatorische
AfA und Zinsen.
1.5.
Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s.
Punkt 2.5,
Seite 3 Gebührenkalkulation)
Die einzelnen Containerboxen sind zu sanieren. Die hierfür in 2013 veranschlagten
Mittel von 38.000 € sind bislang nicht ausgegeben worden. Weiterhin wurde in
2013 eine weitere Summe von 10.000 € für Gerichts- und Sachverständigenkosten
vorgesehen. Sollten diese Beträge bis Ende des Jahres nicht ausgegeben werden, werden
diese dem Gebührenzahler im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren 2015
durch die Betriebsabrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wieder gutgeschrieben.
Damit in 2014 die dringende Sanierung vorgenommen werden kann, ist eine erneute
Veranschlagung notwendig. Hierfür ist der nunmehr ausgewiesene Betrag i.H.v.
40.500 € erforderlich.
1.6.
Feststellung des betriebwirtschaftlichen
Ergebnisses 2012 (s. Punkt 5,
Seite 4 Gebührenkalkulation)
Das Abrechnungsjahr 2012 schließt mit einer Überdeckung i.H.v. 63.478 € ab.
Diese Kosten wurden bereits von den Gebührenzahlern 2012 aufgebracht.
Die Überdeckung ist um den ausgewiesenen Betrag höher als im Vorjahr.
2. Ermittlung der
Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in
Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.
2.1. Grundgebühr
(s. Punkt 6, Seite 7 der Gebührenkalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3
der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen
Staffelung würde der Höchstbetrag überschritten. Es erfolgt somit eine
geringfügige Veränderung zu Gunsten der Bioabfallgebühr. Die Grundgebühr
hierfür wird von 30 auf 25 € gesenkt. Die Grundgebühr für Restmüll bleibt bei
50 € und die für Papier bei 15 € pro Gefäß.
2.2. Zusatzgebühr
(s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom
2.3. Filtergebühr
(s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine
spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß, 5,88 € für
ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die
Kalkulation 2014 übernommen.
2.4. Litergebühr
(s. Punkt 8, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden
Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:
0,0036 € für Rest-,
0,0023 € für Bio- und
0,0002 € für Papiermüll
2.5. Gebührensätze
(s. Punkt 9, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Restmüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
60 l |
115,32 € |
-4,68 € |
80 l |
132,48 € |
-6,24 € |
120 l |
166,80 € |
-9,36 € |
240 l |
269,76 € |
-18,72 € |
1.100 l |
1.951,44 € |
-171,6 € |
|
|
|
Biomüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
120 oh. Filter |
81,12 € |
-11,28 € |
120 mit Filter |
86,88 € |
-11,28 € |
240 oh. Filter |
137,28 € |
-17,52 € |
240 mit Filter |
143,16 € |
-17,52 € |
|
|
|
Papiermüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
240 l |
20,04 € |
-0,60 € |
3. Gesamtbetrachtung:
Die Abfallgebühren können insgesamt gesenkt werden. Das liegt zum einen daran, dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2012 dem Gebührenzahler 2014 zugute kommt, zum anderen senkt der Kreis Coesfeld voraussichtlich seine Entsorgungsgebühren.
Ich schlage vor,
aufgrund der beiliegenden Kalkulation, die aufgeführten Gebührensätze
entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der
vorliegenden Gebührenkalkulation vom
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die durch die
Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim
Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.
Der Bürgermeister
Gromöller