Betreff
Beratung zur interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vom 05.03.2010
Vorlage
042/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

(Siehe beigefügten Antrag der CDU - Ratsfraktion vom 05.03.2010)

 

Als Beispiel einer interkommunalen Zusammenarbeit seien zunächst die in den Gemeinden des Kreises gegründeten Netzgesellschaften genannt, die sich in einer Netzbetriebsgesellschaft zusammengeschlossen haben, um künftig den Bezug von Strom und Gas durch eigene Netze zu betreiben.

Als ein weiteres Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit mag das Finanzzentrum Baumberge dienen, in dem die Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Zahlungsabwicklung für die Gemeinden Nottuln und Havixbeck abgewickelt werden.

 

Ausgerichtet nach Aufgabenbereichen finden auf der Ebene der Fachbereichsleitungen regelmäßige Arbeitstreffen (mind. 1 x jährlich) zwischen den kreisangehörigen Gemeinden statt, sowohl um Wissen und Erfahrungen auszutauschen, als auch um herauszufinden, bei welchen Aufgaben es Schnittstellen gibt, die im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit genutzt werden können, um Arbeitserleichterungen herbeizuführen und Kosten zu sparen. In soweit wurde bereits in der Vergangenheit darauf geachtet,  Möglichkeiten einer sinnvollen interkommunalen Zusammenarbeit zu finden und gegebenenfalls zu nutzen.

 

Nicht in jedem Fall ist eine Zusammenarbeit sinnvoll und kostensparend, wenn z.B. ein zum Teil nicht unerheblicher und kostenaufwändiger Koordinierungsaufwand erforderlich ist,  der nachfolgend zu geringeren bzw. kaum nennenswerten Synergieeffekten führt. Insofern ist jeweils orientiert am Einzelfall zu untersuchen, ob und welche vorteilhaften Wirkungen durch die Zusammenarbeit erreicht werden können.

 

In dem Antrag der CDU sind bereits zwei konkrete Vorschläge zur Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit gemacht worden.

Diese könnten aufgegriffen werden, wobei zunächst auf der Ebene der Bürgermeister die Möglichkeiten und Grenzen des Machbaren auszuloten sind.

 

An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Bürgermeister bereits vorbereitende Gespräche hinsichtlich einer interkommunalen Vergabestelle aufgenommen hat.

 

Der Gemeinderat wird durch den Bürgermeister über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig informiert.

 

 

1.    Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zu nutzen im Sinne des CDU-Antrages vom 05.03.2010 und der Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage.

 

In einem 1. Schritt sollen in einem Abstimmungsgespräch des Bürgermeisters mit seinen Kollegen bzw. seiner Kollegin aus den Nachbargemeinden die Möglichkeiten und Grenzen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgelotet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Interkommunale Zusammenarbeit, die sich auf viele Bereiche der kommunalen Arbeit erstrecken kann macht nur Sinn, wenn sie für alle beteiligten Kommunen auch positive finanzielle Auswirkungen mit sich bringt.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller