2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
s. anliegenden Antrag vom
08.08.2013 und Vorlage 055/2013.
Die Kath. Kirchengemeinde
St. Dionysius und St. Georg hat ihre ursprüngliche Absicht, die KiTa in
Hohenholte durch einen Um- und Anbau bedarfsgerecht für die Schaffung von U 3
Plätzen zu gestalten, Abstand genommen, weil der Gesamtaufwand nicht
vollständig finanziert werden konnte.
Im Rahmen sich
anschließender eingehender Erörterungen der Frage, wie in Hohenholte die
notwendigen U 3 Plätze geschaffen werden können, ohne hierfür zusätzliche
räumliche Kapazitäten schaffen zu müssen, ist es gelungen, unter Beteiligung
sowohl des Kreisjugendamtes als auch des Landesjugendamtes einen Lösungsansatz zu
entwickeln. Danach kann durch eine Begrenzung der Betreuung auf 6 Kinder, die
zwischen 2 und 3 Jahren alt sind, auf die Schaffung eines 2. Schlafraumes
verzichtet werden. Ferner ist die bisherige Nutzung der alten Schule in
Hohenholte zum Turnen weiter möglich mit der Folge, dass ein gesonderter
Turnraum nicht zu schaffen ist. Im
Übrigen kann durch einen bedarfsgerechten Umbau innerhalb des Gebäudes eine
Optimierung für den
Es besteht somit die
Möglichkeit, die Einrichtung als 2-Gruppenanlage zu betreiben, ohne eine
räumliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes.
Da jedoch bei dieser
Planungsvariante keine Betreuung der U 2-Kinder vorgesehen ist, muss geprüft werden, inwiefern durch den
verstärkten Einsatz von Tagespflegepersonen
diese Bedarfe gedeckt werden können. Hierzu haben bereits Gespräche der
Verwaltung mit dem Kreisjugendamt in Coesfeld stattgefunden.
Zur Schaffung der
erforderlichen U 3-Plätze in Hohenholte ist der Umbau der KiTa zwingend
erforderlich. Die Gemeinde Havixbeck hat bisher der Kath. Kirchengemeinde für
die Einrichtungen St. Dionysius und von Galen sowie der KiTa Rasselbande
Zuschüsse für die Schaffung solcher Plätze in Höhe von je rd. 15.000 €
bewilligt. Da eine vollständige Refinanzierung der Maßnahmen ohne den
gemeindlichen Zuschuss in Hohenholte nicht möglich ist, schlage ich Ihnen vor,
auch in diesem Fall den beantragten Zuschuss zu gewähren.
Anders als bei den schon
genannten KiTas nutzt die Hohenholter Einrichtung unentgeltlich den Turnraum in
der alten Schule Hohenholte, die im Eigentum der Gemeinde Havixbeck steht.
Hierdurch erfolgt schon jetzt und auch zukünftig eine unentgeltliche Förderung
durch die Gemeinde.
Im Zusammenhang mit dem
Zuschussantrag der Kirche in Verbindung mit der Erweiterung der KiTa in
Hohenholte haben die politische Gemeinde und die Kirchengemeinde St. Dionysius
und St. Georg Gespräche aufgenommen, um zu prüfen, ob und ggfls. in welchem
Umfang durch eine optimierte Raumbelegung der Raumbedarf insgesamt verringert
werden kann und damit Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der
Räumlichkeiten reduziert werden können.
Als sich im Frühjahr
abzeichnete, dass die ursprüngliche Erweiterungsplanung für die KiTa nicht mehr
umzusetzen ist, wurden die Gespräche seitens der Kirchengemeinde nicht mehr
fortgesetzt.
Ich bin der Auffassung,
dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung und einer zumindest teilweisen
Refinanzierung der Zuschussaufwendungen für die U 3-Betreuung die begonnenen
Gespräche mit der Kirchengemeinde in jedem Fall fortgeführt werden sollten. Aus
diesem Grunde empfehle ich, die Bewilligung des Zuschusses an die Fortsetzung
des Abstimmungsprozesses zu knüpfen.
Da eine tatsächliche
Bereitstellung der Mittel erst durch den Haushalt 2014 erfolgt, kann seitens
der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen ein entsprechender Bericht über
die bis dahin erzielten Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur Mitfinanzierung des für die Schaffung von U 3-Plätzen in der Kindertagesstätte St. Georg in Hohenholte erforderlichen finanziellen Aufwands einen Betrag in Höhe von 15.000 € einmalig bereit zu stellen. Der Betrag ist in den Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die bereits Anfang des Jahres begonnenen Abstimmungen hinsichtlich einer optimierten Raumbelegung der kirchlichen sowie kommunalen Gebäude im Ortskern von Hohenholte fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, über die erzielten Ergebnisse zu den Haushaltsplanberatungen 2014 zu berichten.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Produkt 0601
(Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ist im Haushaltsplan 2014 ein
entsprechender Ansatz zu bilden. Hierdurch erhöht sich das negative Ergebnis
dieses Produktes entsprechend.