Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg auf Gewährung eines Zuschusses zur Neustrukturierung der Kindertageseinrichtung in Hohenholte
Vorlage
113/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. anliegenden Antrag vom 08.08.2013 und Vorlage 055/2013.

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg hat ihre ursprüngliche Absicht, die KiTa in Hohenholte durch einen Um- und Anbau bedarfsgerecht für die Schaffung von U 3 Plätzen zu gestalten, Abstand genommen, weil der Gesamtaufwand nicht vollständig finanziert werden konnte.

 

Im Rahmen sich anschließender eingehender Erörterungen der Frage, wie in Hohenholte die notwendigen U 3 Plätze geschaffen werden können, ohne hierfür zusätzliche räumliche Kapazitäten schaffen zu müssen, ist es gelungen, unter Beteiligung sowohl des Kreisjugendamtes als auch des Landesjugendamtes einen Lösungsansatz zu entwickeln. Danach kann durch eine Begrenzung der Betreuung auf 6 Kinder, die zwischen 2 und 3 Jahren alt sind, auf die Schaffung eines 2. Schlafraumes verzichtet werden. Ferner ist die bisherige Nutzung der alten Schule in Hohenholte zum Turnen weiter möglich mit der Folge, dass ein gesonderter Turnraum nicht zu schaffen ist.  Im Übrigen kann durch einen bedarfsgerechten Umbau innerhalb des Gebäudes eine Optimierung für den Kindergartenbetrieb erreicht werden.

Es besteht somit die Möglichkeit, die Einrichtung als 2-Gruppenanlage zu betreiben, ohne eine räumliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes.

Da jedoch bei dieser Planungsvariante keine Betreuung der U 2-Kinder vorgesehen ist, muss  geprüft werden, inwiefern durch den verstärkten Einsatz von Tagespflegepersonen  diese Bedarfe gedeckt werden können. Hierzu haben bereits Gespräche der Verwaltung mit dem Kreisjugendamt in Coesfeld stattgefunden.

 

Zur Schaffung der erforderlichen U 3-Plätze in Hohenholte ist der Umbau der KiTa zwingend erforderlich. Die Gemeinde Havixbeck hat bisher der Kath. Kirchengemeinde für die Einrichtungen St. Dionysius und von Galen sowie der KiTa Rasselbande Zuschüsse für die Schaffung solcher Plätze in Höhe von je rd. 15.000 € bewilligt. Da eine vollständige Refinanzierung der Maßnahmen ohne den gemeindlichen Zuschuss in Hohenholte nicht möglich ist, schlage ich Ihnen vor, auch in diesem Fall den beantragten Zuschuss zu gewähren.

 

Anders als bei den schon genannten KiTas nutzt die Hohenholter Einrichtung unentgeltlich den Turnraum in der alten Schule Hohenholte, die im Eigentum der Gemeinde Havixbeck steht. Hierdurch erfolgt schon jetzt und auch zukünftig eine unentgeltliche Förderung durch die Gemeinde.

 

Im Zusammenhang mit dem Zuschussantrag der Kirche in Verbindung mit der Erweiterung der KiTa in Hohenholte haben die politische Gemeinde und die Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg Gespräche aufgenommen, um zu prüfen, ob und ggfls. in welchem Umfang durch eine optimierte Raumbelegung der Raumbedarf insgesamt verringert werden kann und damit Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Räumlichkeiten reduziert werden können.

Als sich im Frühjahr abzeichnete, dass die ursprüngliche Erweiterungsplanung für die KiTa nicht mehr umzusetzen ist, wurden die Gespräche seitens der Kirchengemeinde nicht mehr fortgesetzt.

Ich bin der Auffassung, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung und einer zumindest teilweisen Refinanzierung der Zuschussaufwendungen für die U 3-Betreuung die begonnenen Gespräche mit der Kirchengemeinde in jedem Fall fortgeführt werden sollten. Aus diesem Grunde empfehle ich, die Bewilligung des Zuschusses an die Fortsetzung des Abstimmungsprozesses zu knüpfen.

Da eine tatsächliche Bereitstellung der Mittel erst durch den Haushalt 2014 erfolgt, kann seitens der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen ein entsprechender Bericht über die bis dahin erzielten Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur Mitfinanzierung des für die Schaffung von U 3-Plätzen in der Kindertagesstätte St. Georg in Hohenholte erforderlichen finanziellen Aufwands einen Betrag in Höhe von 15.000 € einmalig bereit zu stellen. Der Betrag ist in den Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die bereits Anfang des Jahres begonnenen Abstimmungen hinsichtlich einer optimierten Raumbelegung der kirchlichen sowie kommunalen Gebäude im Ortskern von Hohenholte fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, über die erzielten Ergebnisse zu den Haushaltsplanberatungen 2014 zu berichten.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für das Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ist im Haushaltsplan 2014 ein entsprechender Ansatz zu bilden. Hierdurch erhöht sich das negative Ergebnis dieses Produktes entsprechend.