Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2014
Vorlage
112/2013
Aktenzeichen
II 865-02
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2014 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Die kalkulierten Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung für 2014 erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um  220.072 €  (+ 18 %) und liegen bei  1.440.736 €.

Der Kostenanteil der Schmutzwasserbeseitigung beläuft sich auf 981.634 € (+ 167.033 €). Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung liegen bei 459.102 € (+ 53.039 €).

 

Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus einer einmaligen Umlageerhöhung für die Kläranlage um  144.245 € und dem Ansatz  für kalkulatorische Zinsen in Höhe von                          50.081 €.  Aufgrund einer Kostenüberdeckung im Jahr 2012 in Höhe von 88.093,23 € und Gebührenmehreinnahmen in 2013  können die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in 2014 jeweils um 1 Cent gesenkt werden.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung und beschließt nach Beratung die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in die Haushaltssatzung des Jahres 2014 zu übernehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Gebühr für Schmutzwasser ermäßigt sich von 1,80 € auf 1,79 € je Kubikmeter Schmutzwasser. Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,33 € auf 0,32 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.