2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das
voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der
Abwasserbeseitigung decken. Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den
Haushalt 2014 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form
einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.
Die kalkulierten Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung für 2014 erhöhen
sich gegenüber dem Vorjahr um 220.072
€ (+ 18 %) und liegen bei 1.440.736 €.
Der Kostenanteil der Schmutzwasserbeseitigung beläuft sich auf 981.634 €
(+ 167.033 €). Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung liegen bei 459.102
€ (+ 53.039 €).
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus einer einmaligen
Umlageerhöhung für die Kläranlage um
144.245 € und dem Ansatz für
kalkulatorische Zinsen in Höhe von 50.081 €. Aufgrund einer Kostenüberdeckung im Jahr 2012
in Höhe von 88.093,23 € und Gebührenmehreinnahmen in 2013 können die Gebührensätze für Schmutz- und
Niederschlagswasser in 2014 jeweils um 1 Cent gesenkt werden.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwasserentsorgung und beschließt nach Beratung die 2. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die
kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in die Haushaltssatzung
des Jahres 2014 zu übernehmen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühr für Schmutzwasser ermäßigt sich von 1,80 € auf 1,79 € je
Kubikmeter Schmutzwasser. Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,33 € auf
0,32 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.