Betreff
Auslegung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Pieperfeld" im Verfahren nach § 13 a BauGB - hier: Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche in Bauland
Vorlage
105/2013
Aktenzeichen
II 622-21/24
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.

 

Während der Planungsphase wurde die Beibehaltung des kompletten Parkplatzes intensiv untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Fläche lediglich zum Teil als Parkraum für dieses Quartier notwendig ist. Deshalb erfolgte eine teilweise Überplanung.

 

Zwischenzeitlich hat auf Einladung der Gemeinde Havixbeck ein Erörterungsgespräch mit den Anliegern des Spielplatzes „Am Zitterbach“ stattgefunden. Die Anlieger haben erneut bekräftigt, dass der Spielplatz sowie der Parkplatz möglichst vollständig erhalten bleiben sollen. Für den Fall, dass der Parkplatz mit überplant wird, sollen aber auf jeden Fall mehrere Stellplätze für die Bewohner und Besucher der näheren Umgebung beibehalten werden.

 

Eine Ablichtung des Planentwurfes mit Begründung ist der Verwaltungsvorlage Nr. 105/2013 als Anlage 2 beigefügt.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in seiner Sitzung am 08.05.2013 gefassten Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ (Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche) in der Form zu ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht nur den Bereich des Spielplatzes „Am Zitterbach“, sondern auch die vor dem Spielplatz vorhandene Parkplatzfläche umfasst.

Der vollständige Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 105/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Beratung den Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 3.500,00 €.

 

 

 

Klaus Gromöller