2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“
im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.
Während der Planungsphase
wurde die Beibehaltung des kompletten Parkplatzes intensiv untersucht. Dabei
konnte festgestellt werden, dass die Fläche lediglich zum Teil als Parkraum für
dieses Quartier notwendig ist. Deshalb erfolgte eine teilweise Überplanung.
Zwischenzeitlich hat auf
Einladung der Gemeinde Havixbeck ein Erörterungsgespräch mit den Anliegern des
Spielplatzes „Am Zitterbach“ stattgefunden. Die Anlieger haben erneut
bekräftigt, dass der Spielplatz sowie der Parkplatz möglichst vollständig
erhalten bleiben sollen. Für den Fall, dass der Parkplatz mit überplant wird,
sollen aber auf jeden Fall mehrere Stellplätze für die Bewohner und Besucher
der näheren Umgebung beibehalten werden.
Eine Ablichtung des
Planentwurfes mit Begründung ist der Verwaltungsvorlage Nr. 105/2013 als Anlage
2 beigefügt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung, den in seiner Sitzung am 08.05.2013 gefassten
Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Pieperfeld“ (Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche) in der Form zu
ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht nur den Bereich des Spielplatzes „Am
Zitterbach“, sondern auch die vor dem Spielplatz vorhandene Parkplatzfläche
umfasst.
Der vollständige
Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 105/2013 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat nach Beratung den Plan zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen
Planungskosten in Höhe von ca. 3.500,00 €.
Klaus Gromöller