Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Sonderabfällen
Vorlage
101/2013
Aktenzeichen
867-03a
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Sonderabfälle aus privaten Haushalten im Kreis Coesfeld werden in den Städten und Gemeinden über das Schadstoffmobil erfasst und durch den Kreis Coesfeld entsorgt. Bereits im Jahr 2009 haben alle Kommunen im Kreis Coesfeld mit dem Kreis Coesfeld eine ÖRV abgeschlossen mit dem Ziel, kostengünstigere Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.  Es wurde eine EU-weites Ausschreibungsverfahren durchgeführt; der daraufhin abgeschlossene Vertrag läuft mit dem Entsorger Ende 2014 aus.

Mit der Vorbereitung der neuen Ausschreibung für alle Kommunen soll frühzeitig Ende dieses Jahres begonnen werden. Grundlage hierfür kann wiederum nur der Zusammenschluss in Form einer ÖRV sein. Es ist eine Anschlussvereinbarung notwendig, da die bisherige ÖRV (§10) mit Abwicklung des mit dem Dienstleister geschlossenen Vertrages außer Kraft tritt.

 

Die ÖRV basiert auf § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Dementsprechend ist die ÖRV durch die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zu genehmigen.

Der in der Anlage beigefügte Entwurf wurde im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde abgesprochen.

 

1. Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2015 die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen (= Sonderabfälle).

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Beim Produkt 1105 werden alle internen und externen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsamen Ausschreibung und des zu schließenden Entsorgungsvertrages werden zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld im Rahmen der Gebührenberechnung Abfallwirtschaft abgerechnet bzw. refinanziert.

Z.Zt. fallen jährliche Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobils von rd. 6.000 € an.