Betreff
Beratung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2010 auf Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortskern der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
040/2010
Aktenzeichen
IV/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

1.        Siehe anliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2010.

 

Wie bereits im Antrag dargestellt, wird der Ortskern der Gemeinde Havixbeck, anders als in Nottuln und Billerbeck, nicht durch historische Bausubstanz geprägt, vielmehr ist eine Vielzahl von Gebäuden nach einer durchgeführten Ortskernsanierung jüngeren Datums.

 

Auch ich bin der Auffassung, dass durch gezielte Anreize Bauwillige gefördert werden sollten, bei der Gestaltung der Gebäudefassaden einer höherwertigen Architektur Raum zu bieten.

 

Der Ortskern der Gemeinde Havixbeck ist, bis auf wenige Ausnahmen, fast vollständig durch verbindliche Bauleitplanung abgedeckt. In diesem Zusammenhang sind in den Bebauungsplänen auch Festsetzungen hinsichtlich der Cubatur bzw. der äußeren Gestaltung der Gebäude enthalten. Eine Gestaltungssatzung würde unter Berücksichtigung der schon bestehenden Festsetzungen weitere Vorgaben verbindlich festschreiben.

 

Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass auch in den Nachbarkommunen Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der ortskernverträglichen und wünschenswerten Bausubstanz vorliegen.

 

So hat z. B. die Gemeinde Nottuln zum Schutz ihres durch historische Gebäude geprägten Ortskerns eine Gestaltungssatzung erlassen, die sich allerdings lediglich auf die äußere Gestaltung von Werbeanlagen bezieht.

 

Die Stadt Billerbeck dagegen hat zum Erhalt des historisch gewachsenen Kerns der Stadt eine Gestaltungssatzung erlassen, die sich sowohl auf die Gebäude, als auch auf Werbeanlagen bezieht.

 

So hat dies auch die Stadt Coesfeld geregelt, wobei in Coesfeld ein Sachverständigengremien (Gestaltungsbeirat) berufen wurde, um die Umsetzung der Satzungsregelungen fachlich zu begleiten.

 

Aus dieser Darstellung lässt sich bereits entnehmen, mit welchen unterschiedlichen methodischen Mitteln das Ziel einer hochwertigen Ortskernentwicklung verfolgt wird.

 

Bevor der endgültige Beschluss über das weitere Vorgehen - speziell in Havixbeck - gefasst wird, empfehle ich Ihnen, die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Regelungen in den Nachbarkommunen zu erfragen und diese Erkenntnisse bei den weiteren Beratungen zugrunde zu legen. In diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, ob statt einer Gestaltungssatzung, die allgemeinverbindlich für alle eventuellen Baumaßnahmen gelten muss, eine individuellere Beratung mithilfe eines Sachverständigengremiums denkbar ist.

 

Im CDU-Antrag ist bereits erwähnt, dass auch eine finanzielle Unterstützung kooperationswilliger Eigentümer eine Erfolg versprechende Maßnahme darstellt.

 

Vor ca. 20 Jahren ist in der Gemeinde Havixbeck ein derartiges Modell bereits entwickelt worden, so dass verschiedene Fassadengestaltungen im Bereich der Hauptstraße und der Altenberger Straße mit einem entsprechenden finanziellen Zuschuss der Gemeinde Havixbeck gefördert werden konnten und so eine verstärkte Berücksichtigung ortstypischer Gestaltungselemente erfolgte.

 

Seinerzeit ist die Gemeinde Havixbeck fachlich vom Büro Wolters Partner in dieser Hinsicht beraten worden.

 

Um speziell für Havixbeck das richtige Mittel zur Förderung von Fassaden im Ortskern zu erhalten, die sich in der gewünschten Art und Weise dem Charakter der umgebenden Bebauung anpassen und historische Gegebenheiten aufnehmen und berücksichtigen, schlage ich Ihnen zunächst vor, die weiteren Informationen durch die Verwaltung abzuwarten.

 

Darüber hinaus müsste politisch entschieden werden, ob und in welcher Höhe finanzielle Anreize zur verstärkten Berücksichtigung gebäudetypischer Gestaltungsmerkmale im Kontext mit den vorhandenen Strukturen im Ortskern geschaffen werden können.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst vom Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortskern abzusehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen aus den Nachbargemeinden Coesfeld, Nottuln und Billerbeck mit der Anwendung der dort geltenden Gestaltungssatzungen zusammen zu tragen und dem Gemeinderat vorzulegen, als weitere Grundlage für die Entscheidungsfindung.

 

Darüber hinaus möge die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie ein aus fachkundigen Mitgliedern bestehender Beirat im Sinne des CDU-Antrageszieles in das Verfahren eingebunden werden kann.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller