Betreff
Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Strasse hier: Ergänzung der Verwaltungsvorlage Nr. 079/2013
Vorlage
098/2013
Aktenzeichen
II/12
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Wie ich Ihnen bereits mit Verwaltungsvorlage Nr. 079/2013 mitgeteilt habe, soll auf dem Grundstück Josef-Heydt-Str. 20 das alte Gebäude durch eine Neubebauung ersetzt werden. Dafür ist es erforderlich, die planerischen Voraussetzungen durch den Erlass einer Ergänzungssatzung zu schaffen.

 

Ursprünglich sollte die Ergänzungssatzung nur das Grundstück Josef-Heydt-Str. 20 umfassen. Aus städtebaulichen Gründen ist es jedoch ratsam, auch die benachbarten Grundstücke in die Ergänzungssatzung mit einzubeziehen, da für diese Grundstücke im Zuge der Nachverdichtung eine rückwärtige Bebauung möglich wäre.

 

Der entsprechende Planauszug, der nunmehr auch die benachbarten Grundstücke mit einbezieht, der Entwurf der Änderungssatzung sowie der Entwurf der Begründung zur Änderungssatzung sind dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Herr Rieping wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses den planerischen Entwurf zur Bebauung des Grundstückes Josef-Heydt-Str. 20 vorstellen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung

 

1.      die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Strasse, der in anliegendem Planausschnitt umrandet dargestellt ist,

2.      die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB,

3.      die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die entstehenden Kosten werden vom Antragsteller getragen.

 

 

 

Klaus Gromöller