Betreff
Ergebnis der Auslegung der 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Strasse" bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes "Flothfeld I"
Vorlage
096/2013
Aktenzeichen
II/12 622-21/15
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Diese hat in der Zeit vom 15.07.2013 bis 15.08.2013 einschließlich stattgefunden.

 

Am 14.08.2013 ist das als Anlage 1 beigefügte Schreiben der Eheleute H. eingegangen, in welchem gefordert wird, die maximale Firsthöhe für die im Änderungsbereich geplanten Häuser statt mit 8,50 m lediglich mit 5,70 m festzusetzen.

 

In einem mit allen an den Änderungsbereich angrenzenden Grundstücksnachbarn ist am 16.08.2012 in einem Abstimmungsgespräch Einigkeit darüber erzielt worden, dass für die neu geplanten Häuser eine maximale Firsthöhe festgelegt wird, die sich an die unmittelbare Nachbarbebauung anpasst. Die Firsthöhen der unmittelbaren Nachbarbebauung liegen zwischen 5,70 m und 9,50 m.

 

In dem 2. Erörterungsgespräch mit den Grundstücksnachbarn am 22.03.2013 wurden die dort dann noch vorgebrachten Änderungswünsche in den Auslegungsplan eingearbeitet. Eine Änderung der im Planentwurf festgelegten Firsthöhe wurde von den Eheleuten H. nicht angeregt.

 

Die im Änderungsentwurf festgelegte maximale Firsthöhe ist planerisch nicht zu beanstanden. Die entstehende Bebauung  fügt sich mit der zulässigen Firsthöhe in die umgebende Bebauung ein. Beeinträchtigungen, insbesondere Belichtung, des Grundstücks H. sind nicht zu erwarten.

Ich empfehle Ihnen daher, die den Bedenken der Eheleute H. nicht zu folgen und die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Zu Ihrer Information habe ich Ihnen nochmals als Anlage 2 dieser Vorlage eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den mit Schreiben vom 14.8.2013 vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der zulässigen max. Firsthöhe nicht zu entsprechen.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine.

 

 

 

 

Klaus Gromöller