Betreff
Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Unterstützung einer Petition gegen das Fracking
Vorlage
094/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. anliegende Eingabe vom 17.06.2013

 

Durch die Initiative soll im Rahmen einer Petition an den Bundes- und den Landesgesetzgeber erreicht werden, dass die Methode „Fracking“ zur Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger unterbleibt, auf Importe von und den Handel mit „gefrackten“ Energieträgern verzichtet wird, eine Novellierung des Bergrechts mit Einführung der höchsten Umweltstandards und der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit erfolgt und eine konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende betrieben wird.

Es bleibt jedoch darauf hinzuweisen, dass bei der jetzt beantragten Unterstützung der Petition sämtliche Formen des Fracking – also ob mit oder ohne giftige chemische Substanzen – abgelehnt werden.

 

 

Da die Zuständigkeiten für diese Themen außerhalb des Wirkungskreises der Gemeinden liegen, kann eine Änderung im Sinne der Antragsteller nur durch entsprechende Gesetzgebungen im Bund und Land erfolgen. Um diesen Prozess in Gang zu setzen, kann im Rahmen einer Petition ein politischer Willensbildungsprozess gefördert werden.

 

 

Ich habe keine Bedenken, wenn die Gemeinde Havixbeck dieses Ziel durch die Auslage der Unterschriftslisten entsprechend dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Muster unterstützt und auf diese Möglichkeit im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hinweist.

 

 

Jedem Ratsmitglied bzw. sonstigen Mandatsträger ist es dann unbenommen, sich entsprechend einzutragen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die gem. § 24 Gemeindeordnung NRW vorgetragene Eingabe zum Thema Fracking zur Kenntnis. Da bisher nicht vollständig Klarheit über die mit dieser Methode verbundenen Risiken besteht, befürwortet er die Unterstützung der Petition auf der Basis der Korbacher Resolution der Bürgerinitiative gegen Fracking. Die der Vorlage 094/2013 beigefügten Unterschriftsbögen werden im Foyer des Rathauses bis zum 8.11.2013 ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt