2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den
Jahresabschluss 2011 ist durch die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft
mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen geprüft worden.
Der Jahresabschluss, bestehend aus
- Gesamtergebnisrechnung 2011
- Gesamtfinanzrechnung 2011
- Teilergebnisrechnungen 2011
- Teilfinanzrechnungen 2011
- Bilanz zum 31.12.2011
- Anhang zum Jahresabschluss 2011
- Anlagenspiegel zum 31.12.2011
- Forderungsspiegel zum 31.12.2011
- Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2011
- Rückstellungsspiegel zum 31.12.2011
- Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2011
- Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
- Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüferin,
ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der von der Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen
erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage 2 bei.
Die Anlagen werden in Absprache mit dem
Ausschussvorsitzenden nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher
Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind die Dokumente wegen ihres Umfangs
digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im
Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten
Feststellungen werden durch Frau Hahne in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am 30.09.2013 eingehend erläutert werden.
Der
Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss
nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 3) unterzeichnen.
Dem
Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die
formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die
Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages
sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit
des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für
den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Grundlage
für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der
Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
zu unterzeichnenden Erklärung.
1. Beschlussvorschlag
1. Die Bilanz zum 31.12.2011 wird mit einer Bilanzsumme
von 93.746.779,90 € festgestellt.
2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird
mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.265.106,53 € festgestellt.
3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2011wird mit
einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von -212.227,50 € festgestellt.
4.
Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011
werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister
Entlastung erteilt.
6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das
Haushaltsjahr 2011 wird in Höhe von
1.229.068,20 € durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und in Höhe
von 1.036.038,33 € durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der im Beschlussvorschlag genannten
Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen
„Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der
festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.