2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
1.
Einteilung
des Wahlgebietes der Gemeinde Havixbeck in Wahlbezirke und deren Abgrenzungen
Die Zahl der bei der Kommunalwahl
2014 zu wählenden Ratsvertreter erfolgt auf der Grundlage des § 3 (2)
Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Demnach wären mindestens 32 Vertreter zu wählen,
davon 16 in Wahlbezirken.
Der Gemeinderat hat die vom KWahlG eingeräumte Möglichkeit zur Verringerung der
zu wählenden Vertreterzahl genutzt und per Satzung vom
Somit ist nach § 4 (1) KWahlG das Gebiet der Gemeinde Havixbeck in 13
Wahlbezirke einzuteilen.
Da es nach § 2 (1) Kommunalwahlordnung
(KWahlO) i.V. § 4 (1)
KWahlG originäre Aufgabe des Wahlausschusses ist, das Gemeindegebiet in
Wahlbezirke einzuteilen, ist ein Beschluss über die Einteilung in 13
Wahlbezirke zu treffen.
Bei der Bildung der Wahlbezirke sind folgende Grundsätze nach § 4 KWahlG zu
beachten:
Ø
Wahrung des
räumlichen Zusammenhanges
Ø
Einhaltung
einer vorhandenen Bezirkseinteilung im Sinne der Gemeindeordnung
Ø
Eine möglichst
gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken, bei einer Abweichung von +/- 25 %.
Ø
Bei
verbundenen Gemeinde- und Kreiswahlen, dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der
Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten
werden
Grundlage für die Bestimmung der Größe
der Wahlbezirke ist nach § 78 (1) Kommunalwahlordnung (KWahlO) die halbjährlich
vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (jetzt Landesbetrieb
Information und Technik NRW = IT. NRW)) fortgeschriebene Bevölkerungszahl.
Maßgeblich ist der Stand der Veröffentlichung vom
Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der
Teilung der Gesamtbevölkerungszahl durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.
Es errechnen sich folgende Einwohnergrenzen:
- durchschnittlich: 914 (11.877 Einwohner : 13 Bezirke)
- höchstens: 1.143
(+25 %)
- mindestens:
686 (- 25 %)
Die Einhaltung der Einwohnergrenzen ist auch am Wahltag zwingend.
Die Datenerhebung vom IT.NRW erfolgt nur vom gesamten Gemeindegebiet; eine
Einteilung nach Straßen wird nicht vorgenommen. Es ist daher notwendig, auf die
gemeindeeigenen Daten des Melderegisters zurückzugreifen. Ein Vergleich der
gemeindeeigenen Daten, Stand 30.6.2012 (= 11.881) mit den Daten des IT. NRW
zeigt, dass nur eine geringfügige Abweichung von unter 1 % vorliegt. Die
gemeindeeigenen Daten können daher als Grundlage herangezogen werden.
Aufgrund des großen Abstandes zwischen dem Stichtag (30.06.2012) und dem
Wahltag* empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom 02.04.2008 die zwischenzeitliche
Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Bei den Wahlbezirkseinteilungen sollten
daher „Sicherheitsabstände“ von der zulässigen
Höchstabweichungsgrenze berücksichtigt werden. Welche der verschiedenen
denkbaren Methoden zur Angleichung der Daten im Einzelfall gewählt wird,
obliegt der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses.
Damit die zulässigen Abweichungsgrenzen auch am Wahltag eingehalten werden,
wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Höchstabweichungsgrenzen für die
einzelnen Wahlgebiete nicht um +/- 25 % sondern +/- 20 % festzusetzen.
Dieser zusätzliche Pfuffer von 5 % nach oben oder unten berücksichtigt eventuelle
Einwohnerveränderungen durch Zu- und Wegzüge bzw. Sterbefälle und Geburten. Es
erhöht sich dadurch im Übrigen die Wahrscheinlichkeit, dass bei zukünftigen
Wahlen keine erneue Änderung an der Wahlgebietseinteilung nötig wird.
Einwohnergrenzen einschließlich zusätzlichem Pfuffer:
- durchschnittlich: 914 (11.877 Einwohner : 13 Bezirke)
- höchstens: 1.097 (+20 %)
- mindestens:
731 (- 20 %)
Als Anlage 1 wird ein Vorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes nach Straßen vorgelegt,
der die gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Puffers berücksichtigt.
In
den Anlagen 4 und 5 wird die Einteilung in entsprechenden Karten dargestellt.
*nach § 14 (1) KWahlG sollen die Kommunalwahlen am Tag der
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments durchgeführt werden.
Voraussichtlich sind die Wahlen zum EU-Parlament vom 22. bis
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kommunalwahl 2009 wurden nicht
vorgenommen. Lediglich im Bezirk 010 Herkentrup/Masbeck ist eine Veränderung
notwendig, da dieser z.Zt. „nur“ aus 697 Einwohnern besteht. Zu diesem Bezirk
gehört bereits das Gewerbegebiet Hohenholter Straße. Angrenzend hieran befindet
sich die Straße Hangwerfeld, mit z.Zt. 132 Einwohnern.
Ich schlage vor, die Straße Hangwerfeld aus dem Gebiet 002 Alter Sportplatz
herauszunehmen und dem Gebiet 010 Herkentrup/Masbeck zuzuschlagen.
Die Größen beider Wahlbezirke liegen innerhalb der Grenzen.
Weitere Veränderungen wurden nicht vorgenommen.
Ich schlage vor, die Einteilung der Wahlbezirke entsprechend der Aufstellung in
der Anlage 1 zu beschließen.
2.
Vorschlag
über die Zusammenfassung von Gemeindewahlbezirken zu zwei Kreiswahlbezirken
Aufgrund der Einwohnerzahl von 11.877 ist die Einteilung des Gemeindegebietes
von Havixbeck in Kreiswahlbezirke problematisch. Für einen Bezirk ist die
Einwohnerzahl zu hoch; für zwei Bezirke zu niedrig.
Gemäß dem beigefügten Schreiben des Kreises Coesfeld vom
Dieses Problem lag bereits bei der letzten Kommunalwahl vor. Hier wurde der
Nottulner Bezirk 16 (Schapdetten) mit den Havixbecker Bezirken 004 – 007 und
012 – 013 zu dem Kreiswahlbezirk XV zusammengefasst. Eine abschließende Klärung
mit der Gemeinde Nottuln war noch nicht möglich, da der Sachbearbeiter bis zum
Als Anlage 3 lege ich diesen Vorschlag zur Zusammenfassung der
Gemeindewahlbezirke zu 2 Kreiswahlbezirken vor. Die entsprechenden
Einwohnergrenzen werden eingehalten.
In der Anlage 6 wird der Vorschlag in einer Karte dargestellt.
1. Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt
für die Kommunalwahl 2014:
1.
Das Gemeindegebiet von Havixbeck wird in 13
Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden entsprechend der
tabellarischen Aufstellung der Anlage 1
zu dieser Verwaltungsvorlage beschlossen.
2.
Dem Kreis
Coesfeld ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken vorzuschlagen, deren
Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 3 zu dieser Verwaltungsvorlage vorgenommen
werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Der Bürgermeister
Klaus Gromöller