2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

1.     Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Havixbeck in Wahlbezirke und deren Abgrenzungen
Die Zahl der bei der Kommunalwahl 2014 zu wählenden Ratsvertreter erfolgt auf der Grundlage des § 3 (2) Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Demnach wären mindestens 32 Vertreter zu wählen, davon 16 in Wahlbezirken.
Der Gemeinderat hat die vom KWahlG eingeräumte Möglichkeit zur Verringerung der zu wählenden Vertreterzahl genutzt und per Satzung vom 07.05.2008 die Zahl der bei zukünftigen Kommunalwahlen zu wählenden Vertreter auf 26 verringert, wovon 13 in Wahlbezirken zu wählen sind.
Somit ist nach § 4 (1) KWahlG das Gebiet der Gemeinde Havixbeck in 13 Wahlbezirke einzuteilen.
Da es nach § 2 (1)  Kommunalwahlordnung (KWahlO) i.V. § 4 (1)
KWahlG originäre Aufgabe des Wahlausschusses ist, das Gemeindegebiet in Wahlbezirke einzuteilen, ist ein Beschluss über die Einteilung in 13 Wahlbezirke zu treffen.
Bei der Bildung der Wahlbezirke sind folgende Grundsätze nach § 4 KWahlG zu beachten:

Ø      Wahrung des räumlichen Zusammenhanges

Ø      Einhaltung einer vorhandenen Bezirkseinteilung im Sinne der Gemeindeordnung

Ø      Eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken, bei einer Abweichung von +/- 25 %.

Ø      Bei verbundenen Gemeinde- und Kreiswahlen, dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden


Grundlage für die Bestimmung der  Größe der Wahlbezirke ist nach § 78 (1) Kommunalwahlordnung (KWahlO) die halbjährlich vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (jetzt Landesbetrieb Information und Technik NRW = IT. NRW)) fortgeschriebene Bevölkerungszahl. Maßgeblich ist der Stand der Veröffentlichung vom 30.06.2012. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Havixbeck betrug hiernach 11.877.
Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Gesamtbevölkerungszahl durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.
Es errechnen sich folgende Einwohnergrenzen:
- durchschnittlich:                    914 (11.877 Einwohner : 13 Bezirke)
- höchstens:                        1.143 (+25 %)
- mindestens:                          686 (- 25 %)
Die Einhaltung der Einwohnergrenzen ist auch am Wahltag zwingend.

Die Datenerhebung vom IT.NRW erfolgt nur vom gesamten Gemeindegebiet; eine Einteilung nach Straßen wird nicht vorgenommen. Es ist daher notwendig, auf die gemeindeeigenen Daten des Melderegisters zurückzugreifen. Ein Vergleich der gemeindeeigenen Daten, Stand 30.6.2012 (= 11.881) mit den Daten des IT. NRW zeigt, dass nur eine geringfügige Abweichung von unter 1 % vorliegt. Die gemeindeeigenen Daten können daher als Grundlage herangezogen werden.

Aufgrund des großen Abstandes zwischen dem Stichtag (30.06.2012) und dem Wahltag* empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom 02.04.2008 die zwischenzeitliche Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Bei den Wahlbezirkseinteilungen sollten daher „Sicherheitsabstände“  von der zulässigen Höchstabweichungsgrenze berücksichtigt werden. Welche der verschiedenen denkbaren Methoden zur Angleichung der Daten im Einzelfall gewählt wird, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses.
Damit die zulässigen Abweichungsgrenzen auch am Wahltag eingehalten werden, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Höchstabweichungsgrenzen für die einzelnen Wahlgebiete nicht um +/- 25 % sondern +/- 20 % festzusetzen.
Dieser zusätzliche Pfuffer von 5 % nach oben oder unten berücksichtigt eventuelle Einwohnerveränderungen durch Zu- und Wegzüge bzw. Sterbefälle und Geburten. Es erhöht sich dadurch im Übrigen die Wahrscheinlichkeit, dass bei zukünftigen Wahlen keine erneue Änderung an der Wahlgebietseinteilung nötig wird.
Einwohnergrenzen einschließlich zusätzlichem Pfuffer:
- durchschnittlich:                    914 (11.877 Einwohner : 13 Bezirke)
- höchstens:                        1.097 (+20 %)
- mindestens:                         731 (- 20 %)

Als Anlage 1 wird ein Vorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes nach Straßen vorgelegt, der die gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Puffers berücksichtigt.

In den Anlagen 4 und 5 wird die Einteilung in entsprechenden Karten dargestellt.

 

 

 

*nach § 14 (1) KWahlG sollen die Kommunalwahlen am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments durchgeführt werden. Voraussichtlich sind die Wahlen zum EU-Parlament vom 22. bis 25. Mai 2014. Der 25. Mai 2014 ist ein Sonntag. Da der Wahltag der Kommunalwahl ein Sonntag ist, wird die Kommunalwahl (mit der EU-Wahl) voraussichtlich am 25. Mai 2014 stattfinden.

 




Wesentliche Änderungen gegenüber der Kommunalwahl 2009 wurden nicht vorgenommen. Lediglich im Bezirk 010 Herkentrup/Masbeck ist eine Veränderung notwendig, da dieser z.Zt. „nur“ aus 697 Einwohnern besteht. Zu diesem Bezirk gehört bereits das Gewerbegebiet Hohenholter Straße. Angrenzend hieran befindet sich die Straße Hangwerfeld, mit z.Zt. 132 Einwohnern.
Ich schlage vor, die Straße Hangwerfeld aus dem Gebiet 002 Alter Sportplatz herauszunehmen und dem Gebiet 010 Herkentrup/Masbeck zuzuschlagen.
Die Größen beider Wahlbezirke liegen innerhalb der Grenzen.
Weitere Veränderungen wurden nicht vorgenommen.

Ich schlage vor, die Einteilung der Wahlbezirke entsprechend der Aufstellung in der Anlage 1 zu beschließen.

2.     Vorschlag über die Zusammenfassung von Gemeindewahlbezirken zu zwei  Kreiswahlbezirken
Aufgrund der Einwohnerzahl von 11.877 ist die Einteilung des Gemeindegebietes von Havixbeck in Kreiswahlbezirke problematisch. Für einen Bezirk ist die Einwohnerzahl zu hoch; für zwei Bezirke zu niedrig.
Gemäß dem beigefügten Schreiben des Kreises Coesfeld vom 18.03.2013 (Anlage 2) werden bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke Gemeindewahlbezirke aus Havixbeck und Nottuln zusammengefasst werden müssen.
Dieses Problem lag bereits bei der letzten Kommunalwahl vor. Hier wurde der Nottulner Bezirk 16 (Schapdetten) mit den Havixbecker Bezirken 004 – 007 und 012 – 013 zu dem Kreiswahlbezirk XV zusammengefasst. Eine abschließende Klärung mit der Gemeinde Nottuln war noch nicht möglich, da der Sachbearbeiter bis zum 03.06.2013 nicht zu erreichen ist. Vorbehaltlich der Zustimmung aus Nottuln (die Sitzung des Wahlausschusses ist für den 24.06.2013 vorgesehen) wird vorgeschlagen, dem Kreis Coesfeld die Mitteilung zu geben, die Kreiswahlbezirke wie bei der Kommunalwahl 2009 einzuteilen.

Als Anlage 3 lege ich diesen Vorschlag zur Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu 2 Kreiswahlbezirken vor. Die entsprechenden Einwohnergrenzen werden eingehalten.
In der Anlage 6 wird der Vorschlag in einer Karte dargestellt.


 

1.  Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt für die Kommunalwahl 2014:

1.     Das  Gemeindegebiet von Havixbeck wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorlage beschlossen.

2.     Dem Kreis Coesfeld ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei  Kreiswahlbezirken vorzuschlagen, deren Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 3 zu dieser Verwaltungsvorlage vorgenommen werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller